Schuldenbremse: Beibehaltung in der hessischen Verfassung!

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) hat sich im März 2021 für eine Beibehaltung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung ausgesprochen. Diese Position wurde in einer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) an den Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags verdeutlicht.
Der HIHK befürwortet die Schuldenbremse, da sie einen weiteren Anstieg der Verschuldung des Landes Hessen eingrenzt. Mit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 war es sinnvoll, die Schuldenbremse temporär auszusetzen, um kurzfristig notwendige Unterstützungsmaßnahmen zu realisieren und den konjunkturellen Einbruch zu dämpfen. Mit dem Ende der Pandemie sollte die Schuldenbremse wieder voll greifen und das jährliche Haushaltsdefizit des Landes kontinuierlich verringert werden. Der HIHK sieht eine Politik der soliden Staatsfinanzen als Schlüssel für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung.

Stand: 14.05.2024