Energetische Gebäudesanierung: Steuerliche Förderung

Energetische Gebäudesanierung
Steuerliche Förderung seit Januar 2020
Seit Beginn des Jahres 2020 ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden möglich (§ 35c Einkommensteuergesetz). Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht detaillierte Informationen, welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden, damit die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen können.
Stand: 23.02.2024