Hinzurechnung von Betriebsausgaben nach § 8b KStG

Die zwingende Hinzurechnung nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Höhe von pauschal 5 Prozent der Dividendenzahlung bzw. des Veräußerungsgewinns verstößt insoweit gegen das Grundgesetz, als der Nachweis tatsächlich niedrigerer Kosten ausgeschlossen ist. Zu diesem Ergebnis kommt der DIHK in seiner Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zur pauschalen Hinzurechnung von Betriebsausgaben nach § 8b KStG.
Stand: 13.01.2022