Was macht eigentlich das Wachstumschancengesetz?

Mit dem Wachstumschancengesetz wollte die Bundesregierung durch unterschiedliche Maßnahmen die deutsche Wirtschaft in Schwung bringen. Die neuen Regelungen sollten zum großen Teil ab Januar 2025 gelten.

Der Bundestag stimme dem Gesetzesentwurf am 17. November 2023 zu. Der Bundesrat aber stoppte die Regierungsvorlage und legte den Gesetzesentwurf dem Vermittlungsausschuss vor. Dieser sollte eigentlich bis zum 15. Dezember zusammenkommen und über mögliche Nachbesserungen beraten. Mit Verweis auf den noch nicht feststehenden Haushalt für 2024 wurde der Vermittlungsausschuss jedoch auf 2024 vertagt. Das Wachstumschancengesetz soll jetzt am 21. Februar 2024 im Vermittlungsausschuss beraten werden. Wenn es nicht noch in derselben KW vom Bundestag beschlossen wird, wäre die Beschlussfassung erst ab der 11. KW (ab 12. März 2024) möglich. Nächste planmäßige Sitzung des Bundesrates nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses ist für den 22. März 2024 terminiert.
Mit dem geplanten Wachstumschancengesetz sollte unter anderem die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich eingeführt werden. Unter anderen sollten Unternehmen bereits ab 1. Januar 2025 verpflichtet sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Ob der Zeitplan gehalten werden kann, wird man erst im Laufe des März erfahren.
Stand: 23.02.2024