Wachstumschancengesetz

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz; WtcG):

Mit dem WtcG will die Bundesregierung die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse für Investitionen setzen. Mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Wachstumschancen Deutschlands erhöht werden. Die jährliche Entlastung für die gesamte deutsche Wirtschaft soll knapp 7 Mrd. Euro betragen. Es ist im Ansatz richtig und sogar überfällig, die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern. Allerdings beinhaltet der Gesetzentwurf auch Regelungen, die sich aus Sicht der IHK-Organisation nicht mit den genannten Zielen vereinbaren lassen, weil sie Unternehmen zusätzlich belasten.

Kernbotschaft I: Prämie für Energieeffizienzinvestitionen auf StromPartnerschaften erweitern!
Die Einführung einer Prämie für betriebliche Investitionen in Energieeffizienz ist ein erster richtiger Schritt, um Förderungen im Energiebereich auf neue Füße zu stellen. Dadurch werden wichtige Impulse gesetzt – vorausgesetzt, der Zugang zur Förderung wird im Gesetzgebungsverfahren noch deutlich vereinfacht. Allerdings greift die Beschränkung des WtcG auf die genannten Investitionen zu kurz. Die DIHK empfiehlt dringend, Investitionsprämien für den Ausbau von erneuerbaren Energien in das Gesetz aufzunehmen. Möglich wäre etwa eine Prämie in Höhe von 25% für Betreiber einer Windanlage an Land oder einer PV-Freiflächenanlage, wenn der Empfänger dieser Prämie eine StromPartnerschaft mit einem Unternehmen eingeht (auch PPA-Vertrag genannt). Mit dieser Förderung des Ausbaus von erneuerbarer Energie könnten die Stromkosten aus diesen Anlagen um bis zu 20 Prozent reduziert werden. Die abnehmenden Unternehmen einer solchen StromPartnerschaft bekämen dadurch Grünstrom zu einem wettbewerbsfähigen Preis. Kombiniert mit einer Netzentgeltentlastung von 2 Cent/kWh für solche Verträge würden StromPartnerschaften zu Vorzieheffekten von bis zu 50 GW bei erneuerbaren Energien führen, weil sich Anlagen schneller rechnen. Dies hat positive Effekte für alle Unternehmen, da das Stromangebot deutlich ausgeweitet würde. Die Stromkosten für die gesamte Wirtschaft würden sinken. Die Netzentgeltsenkung liegt in der Verantwortung der Bundesnetzagentur und muss daher zusätzlich zum WtcG erfolgen. Die Kosten für den Bundeshaushalt sind mit durchschnittlich 2-3 Mrd. Euro pro Jahr vergleichsweise niedrig, berücksichtigt man die Kosten anderer Vorschläge sowie die positiven wirtschaftlichen Wirkungen durch ein höheres Stromangebot.

Kernbotschaft II: Verlustverrechnung konsequenter verbessern!
Verluste von mehr als 1 Mio. Euro können bis 2027 zu 80 % (bisher 60 %) in zukünftigen Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden. Diese Beschränkung sollte aufgehoben werden, damit die Unternehmen ohne Begrenzung in Zukunft sämtliche krisenbedingten Verluste geltend machen können.
 
Kernbotschaft III: Unternehmen bei Einführung der eRechnung besser mitnehmen!
Die Anforderungen an eine eRechnung sind nach dem WtcG im deutschen Recht zukünftig höher als es der europäische Richtlinienvorschlag vorsieht. Das ist aus Sicht der Unternehmen nicht nachvollziehbar. Diese Verschärfung sollte unterbleiben, da ansonsten bestehende Systeme zum elektronischen Rechnungsaustausch, die insbesondere größere Mittelständler bereits seit langem erfolgreich nutzen, nicht mehr angewendet werden könnten. Dies würde einer Entwertung dieser Investitionen der Unternehmen gleichkommen und hohe Kosten für die Anpassung an die EU-Norm kompatiblen Systeme bedeuten.
Stand: 23.02.2024