Grundsteuererklärung abgegeben?


Wie das Hessische Finanzministerium mitteilt, sind bis zum 16. Februar sind in Hessen rund 2,3 Mio. Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingegangen.

Rund 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.091.365. Rund 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 187.445.
Insgesamt sind damit rund 80 Prozent der Erklärungen eingegangen. Damit liegt Hessen bundesweit in der Spitzengruppe. Abgabe ist weiterhin möglich!

„Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und erforderlich“, betonte Finanzminister Boddenberg. „Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein.
Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden“, erinnerte der Finanzminister.
Stand: 23.02.2024