Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer

Viele Kommunen prüfen derzeit die Einführung einer Verpackungssteuer oder sind bereits dabei diese umzusetzen (beispielsweise die Stadt Gießen). Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer würde alle Einwegverpackungen, die für den sofortigen Verzehr vor Ort gedacht sind, treffen.
Betroffen wären beispielsweise Wegwerfbecher für Kaffee, Einwegbesteck oder Kartons für warme Speisen oder Salate. Die Stadt erhofft sich von der Einführung der Steuer eine Reduzierung des Müllaufkommens und mehr Sauberkeit an öffentlichen Plätzen. Vorbild ist die Stadt Tübingen, die seit drei Jahren von den Unternehmen je nach Art der Verpackung eine Steuer von 0,20 Euro bzw. 0,50 Euro pro Verpackung erhebt. Die Unternehmen müssen die Steuer von ihren Kunden erheben, eine eigene Steuererklärung hierüber abgeben und die Beträge an die Stadt abführen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2025 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt.

Umfrage

Mit einer Umfrage möchten wir Ihre Meinung zur Verpackungssteuer erfahren und nach alternativen Ideen zur Reduzierung von Einwegverpackungen fragen. Die Umfrage richtet sich sowohl an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten, als auch an Unternehmen, die in anderen Bereichen tätig sind und nicht direkt von der geplanten Kommunalsteuer für die Verpackung betroffen sind.
Unser Ziel ist es, die Ergebnisse mit der Kommunalverwaltung zu diskutieren und die für alle Beteiligten beste Lösung zu erreichen.
Die Ergebnisse werden selbstverständlich anonymisiert ausgewertet.
Dauer der Umfrage: ca. 5 Minuten
Teilnahmeschluss: 30.04.2025
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihr Feedback!
Stand: 31.03.2025