Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen
Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit hat das Gesetz seine letzte Hürde genommen. Das Gesetz kann nun zum 1 Januar 2025 in Kraft treten.
Die Bundesregierung erwartet eine finanzielle Entlastung der Unternehmen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre,
- Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
- keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
- mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
- Wegfall der formalen Schriftform für Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können,
- Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie
- digitale Steuerbescheide.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.
Stand: 29.10.2024