IHK-Zertifizierung für WEG-Verwalter

Zum 1. Dezember 2020 ist die Gesetzesnovellierung zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) in Kraft getreten. Dies hat auch zur Folge, dass Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2023 künftig die Bestellung eines zertifizierten Wohnimmobilienverwalters als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen können.

Was ist ein zertifizierter Verwalter?

Wer ein zertifizierter Verwalter ist, regelt § 26a Absatz 1 WEG. Demnach darf sich als zertifizierter WEG-Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Eine Ausnahme gibt es für kleinere Wohnungseigentumsanlagen mit nicht mehr als acht Sondereigentumseinheiten, bei denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde. Verlangt in einem solchen Fall jedoch ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters, muss auch hier ein zertifizierter Verwalter bestellt werden.
Zudem sind Volljuristen, Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Personen mit einem anerkannten Abschluss Geprüfte Immobilienfachwirtin/Geprüfter Immobilienfachwirt oder Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt sind zertifizierten WEG-Verwaltern gleichgestellt und von der Prüfung befreit.
Außerdem gilt: Während Wohnungseigentümer grundsätzlich ab Dezember 2023 einen zertifizierten WEG-Verwalter verlangen können, gilt für bei Inkrafttreten der Reform bereits bestellter WEG-Verwalter eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2024.

Was gilt für Juristische Personen und Personengesellschaften?

Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte WEG-Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen beschäftigten Personen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter bestanden haben oder dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt sind.
Ein besonders Zertifikat für juristische Personen sieht die Verordnung jedoch nicht vor. Die jeweilige Eigentümergemeinschaft kann aber verlangen, dass die Nachweise für die Angestellten in Form der Prüfungsbescheinigung bzw. bei gleichgestellten Personen das entsprechende Abschlusszeugnis vorleget werden muss.

Ist eine Zertifizierung Voraussetzung bei der Gewerbeanmeldung?

Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können also ihre Tätigkeit grundsätzlich auch ohne Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen.

Die IHK-Prüfung

Wie sieht die Prüfung aus?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus Antwort-Wahl-Aufgaben und dauert 90 Minuten. Er umfasst rechtliche, kaufmännische und technische Themenbereiche sowie Grundlagen der Immobilienwirtschaft.
Wenn die schriftliche Prüfung in allen Themenbereichen bestanden ist, wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden i.d.R. ein bis zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Die Prüfung wird von drei sachkundigen Prüfern abgenommen und dauert 15 Minuten.
Der Rahmenplan (https://www.dihk.de/resource/blob/67830/a1ba350fb8401daad4f1671ebe8676b8/dihk-rahmenplan-weg-verwalter-data.pdf) der Prüfungsinhalte gibt Aufschluss über die konkreten Lerninhalte und –ziele der Prüfung. Die Prüfungsordnung der IHK Gießen-Friedberg finden sie unter Weitere Informationen.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Eine bestimmte Art der Vorbereitung auf die Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter sieht die Verordnung nicht vor. Um die notwendigen Kenntnisse für die Prüfung zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungsseminare von diversen Veranstaltern.
Die IHK bietet am 04.09.24 ein Seminar zum WEG-Recht an. Nähere Infos erhalten Sie hier.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Vollständige Prüfung schriftlich und mündlich
255,00 Euro
Wiederholung der mündlichen Prüfung
185,00 Euro
Bei Rücktritt eines Prüfungsbewerbers, nach erfolgter Prüfungszulassung oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung
50 % der Gebühr

Wann finden die Prüfungen statt?

Die schriftlichen Prüfungen werden an den unten genannten Terminen angeboten, die mündlichen Prüfungen werden in der Regel ca. zwei Wochen danach terminiert:
schriftliche Prüfung
mündliche Prüfung
23.04.2024
Hanauer Str. 5, 61169 Friedberg
30.04.2024
Hanauer Str. 5, 61169 Friedberg
18.06.2024
Hanauer Str. 5, 61169 Friedberg
25.06.2024
Hanauer Str. 5, 61169 Friedberg

Anmeldung

Hier können Sie sich für eine Prüfung anmelden: Prüfungs-Anmeldung WEG-Verwalter

Stand: 16.04.2024