Unsere Fachgremien

Fachgremien der IHK Gießen-Friedberg

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stellt seine besondere Fachkenntnis Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit zur Verfügung. Das Vertrauen in das Wissen und die Zuverlässigkeit dieser Experten ist sehr hoch.
Um die hohe Qualität zu sichern, haben die Industrie- und Handelskammern sogenannte Fachgremien eingerichtet. Diese prüfen die besondere Sachkunde der Sachverständigen sowohl vor der ersten Bestellung als auch bei einer erneuten Bestellung sorgfältig. Die Fachgremien bestehen aus erfahrenen Experten des jeweiligen Fachgebiets.
Da nicht jede IHK zu allen Sachgebieten eigene Fachgremien bilden kann, arbeiten die einzelnen Kammern eng zusammen. Manche IHKs – wie die IHK Gießen-Friedberg – sind auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert und haben dafür eigene Fachgremien eingerichtet. Andere Kammern und Bestellungskörperschaften aus ganz Deutschland können diese Gremien nutzen, wenn sie selbst kein zuständiges Gremium für ein bestimmtes Fachgebiet haben.
Bei der IHK Gießen-Friedberg wurden folgende Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen gem. § 36 GewO eingerichtet:

Fachgremium „Lebensmittelchemie“ – Sachgebiet Nr. 5200

Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen „Handels- und Lebensmittelchemiker“, Sachgebiet Nr. 5200 finden Sie hier .

Fachgremium "Lebensmittelqualität und -sicherheit" - Sachgebiet Nr. 5220

Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen „Lebensmittelqualität und –sicherheit“, Sachgebiet Nr. 5220 finden Sie hier .

Fachgremium „Medizinprodukte“ – Sachgebiet Nr. 5350


Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen „Medizinprodukte und Apparative Kosmetik“, Sachgebiet Nr. 5350 finden Sie hier .

Einzureichende Unterlagen und Gebühren
Von Bewerbern sind durch deren zuständige IHK folgende Unterlagen (vorerst in einfacher Ausfertigung) an uns zur Vorab-Überprüfung durch unsere Fachgremiumsmitglieder einzureichen:
  • Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
  • Fünf zeitnahe persönlich erstellte Gutachten (oder Arbeitsproben)
  • Übersicht der Gutachten der letzten zwei Jahre
Nach positiver Vorabüberprüfung der eingereichten Gutachten durch ein Mitglied des jeweiligen Fachgremiums erfolgt eine Einladung zum Fachgespräch.
Die Kosten für die Vorabüberprüfung der Gutachten hängt von dem Umfang der jeweiligen Gutachten ab.
Die Gebühr für die Überprüfung der besonderen Sachkunde durch ein Fachgremium der IHK Gießen-Friedberg im Rahmen eines Fachgesprächs beträgt derzeit 840,00 €
Zu der Gebühr sind gegebenenfalls der IHK Gießen-Friedberg in Rechnung gestellte Kosten und Auslagen von Mitgliedern eines Fachgremiums der IHK Gießen-Friedberg zusätzlich zu erstatten, insbesondere Fahrtkosten und Übernachtungskosten (§ 36 GewO iVm § 5 HAG IHKG und § 5 SVO).
Stand: 27.03.2026