Veröffentlichung Verhältnismäßigkeitsprüfung

Die IHK Gießen-Friedberg beabsichtigt ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO. in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25) ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetsetze als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Mustersachverständigenordnung des DIHK (MSVO).
Daher kann bis zum 27. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderung der Mustersachverständigenordnung (MSVO) und dazu Stellung genommen werden.
Stand: 10.10.2025