Auskünfte für Arbeitgeber- Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zu arbeitsrechtlichen Fragen, die in der betrieblichen Praxis auftauchen, bietet die IHK Gießen-Friedberg den Mitgliedsunternehmen allgemeine Auskünfte an. Diese Erstinformationen können allerdings im Zweifelsfall nicht die eventuelle notwendige anwaltliche Beratung ersetzen.
- Auskünfte zum Arbeitsrecht erteilen auch die Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Bürgertelefon eingerichtet und beantwortet Fragen zu Themen wir der Rente, dem Bürgergeld, zu Minijobs sowie zu anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums. https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html
- Einen ersten Überblick über die durchschnittlichen Löhne und Gehälter erteilt die Hans-Böckler Stiftung unter www.boeckler.de, sowie die Bundesagentur für Arbeit unter https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/
- Das Land Hessen führt im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ein Tarifregister, in dem alle Tarifverträge, die in Hessen gelten, gesammelt und registriert werden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte aus dem Tarifregister an Behörden sowie Arbeits- und Sozialgerichte erteilt. Ebenso können auch Beschäftigte und Arbeitgeber Auskünfte aus den registrierten Tarifverträgen erhalten. Darüber hinaus sind Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, auf der Internetseite des BMAS unter folgendem Link abrufbar: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/Allgemeinverbindliche-Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html dort unter „Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge“.
- Fragen zum Thema Minijob beantwortet die Minijobzentrale: https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/kontakt/kontakt_node.html
- Eine häufig gestellte Frage an die IHK ist die nach dem „üblichen Verdienst“. Übersichten über Verdienste liegen der IHK jedoch nicht vor, da sie keine Tarifvertragspartnerin ist. Dies sind Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
- Informationen zum Arbeitsschutz erhalten Sie unter https://soziales.hessen.de/Arbeit/Arbeitsschutz
Stand: 29.01.2025