Keine Obergrenze von Bargeldtransaktionen - gegen eine Abschaffung von Bargeld
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Resolution der Vollversammlung
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Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg hat sich einstimmig pro Bargeld ohne Beschränkungen positioniert. In einer Resolution wendet sich das Gremium gegen die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldtransaktionen sowie gegen die teure Abschaffung des 500-Euro-Scheins innerhalb der EU. Deutschland ist auch kein Hort der Kriminalität. Der Staat kann nicht alle Unternehmer unter Generalverdacht stellen, Geldwäsche zu betreiben, nur weil größere Rechnungsbeträge mit Bargeld bezahlt werden.
Es gibt wohl kaum ein Thema, bei dem der Bezug zur Wirtschaft in einem IHK-Bezirk größer sein könnte als bei der Frage „Bargeldobergrenze, Abschaffung von Bargeld“. Jegliche Wirtschaftstransaktion mündet schließlich in eine Zahlung, sei es im Handel, im Dienstleistungsgewerbe, im Bankverkehr, der Gastronomie oder zwischen Industrieunternehmen. Die Frage, ob der Zahlungsverkehr bar oder unbar abläuft, ist von zentraler Bedeutung. Zudem – und das ist neu - bietet Bargeld einen Schutz vor Negativzinsen. Denn sollten Staat und Banken flächendeckend Negativzinsen einführen, wird es auch für Unternehmen attraktiver, Geld in bar zu halten, um Kosten zu sparen. Würde Bargeld abgeschafft, entfiele diese Möglichkeit.
Und schließlich ist die geplante Bargeldobergrenze von 5.000 Euro eine unglaubwürdige Maßnahme, um Geldwäsche und andere illegale Geldgeschäfte wirksam zu begrenzen. Namhafte Forscher der Schattenwirtschaft - wie Friedrich Schneider – als auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann bestätigen, dass die gewählten Bargeldobergrenzen ungeeignet sind, um kriminellen Geldwäschern das Handwerk zu legen. Durch die gewählten Bargeldobergrenzen würden rechtschaffene Unternehmer kriminalisiert, während Geldwäscher ohne Probleme Ausweichreaktionen ergreifen könnten.
Gastbeitrag von Christoph Zempel
Unter der Überschrift “Woher kommt die Angst der Deutschen vor der Abschaffung des Bargeldes?” beschreibt der Autor die aktuelle Situation zur Bargeldobergrenze. Dabei kommt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Leder zu Wort. Der Artikel wurde deutschlandweit veröffentlicht.
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Stand: 04.08.2026