Konzept der Datenschutzaufsichten zu Bußgeldern

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben ein Konzept vorgelegt, mit dem sie Kriterien für die Bußgeldbemessung bei Datenverstößen festlegen. Damit soll ein möglichst bundesweit einheitlicher Rahmen für die Festsetzung gesteckt werden. Anknüpfungspunkt ist der Umsatz des Unternehmens. Der Europäische Datenschutzausschuss ist nach der DSGVO aufgefordert, europaweite Leitlinien zur Festsetzung von Bußgeldern zu erarbeiten.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat fünf Schritte für die Festlegung definiert:
1. Größe des Unternehmens (4 Größenklassen)
2. mittlerer Jahresumsatz der jeweiligen Größengruppe
3. wirtschaftlicher Grundwert
4. Schwere der Tatumstände
5. zusätzliche Aspekte (z. B. Kooperation des Unternehmens)
Weitere Informationen enthält das Konzept der Datenschutzaufsichtsbehörden.

Stand: 23.04.2024