Arbeiten und Personal in Schweden
Sie möchten in Schweden arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren?
Erste Informationen zum Arbeiten in Schweden erhalten Sie auf der Homepage der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung. Wer eine persönliche Beratung sucht, kann sich mit seinen Fragen auch direkt an eine der zwölf Standorte der Auslandsvermittlung der ZAV wenden. Auf Work.sweden.se stellt die schwedische Regierung umfassende Informationen rund um die Arbeitssuche und –aufnahme bereit. Auch die Deutsche Botschaft hat auf ihrer Seite wichtige Informationen zum Thema In Schweden leben und arbeiten zusammengestellt.
Das Europäische Portal Zur Beruflichen Mobilität (EURES) hilft EU-Bürgern zwischen 18 und 35 Jahren bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz im europäischen Ausland. Hier finden Sie auch umfassende Informationen zur Arbeitssuche sowie Stellen- und Ausbildungsangebote in Schweden.
Stellenausschreibungen finden Sie beim schwedischen Arbeitsamt (Arbetsförmedlingen). Daneben existieren zahlreiche private Arbeitsvermittlungen wie z.B. Adecco, careerJET, CSJOBB, lokus, Manpower.
Wissenschaftler und Forscher können sich bei EUXARESS über die Möglichkeiten einer Tätigkeit in Schweden informieren. Hier werden auch direkt Stellenangebote veröffentlicht.
Die Anerkennung eines Hochschulabschlusses muss beim Zentralamt für höhere Bildung (Högskoleverket) beantragt werden. Ein Antragsformular können Sie direkt von der Homepage herunterladen. Empfehlenswert ist zudem die Homepage www.anabin.de, auf der Sie weitere Informationen über die gegenseitige Anerkennung von Examina finden.
Sie möchten Personal nach Schweden entsenden?
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland können problemlos Montagearbeiten in Schweden ausführen. Hierfür ist keine Arbeitsgenehmigung notwendig. Ausländische Arbeitgeber müssen aber sowohl die Entsendung als auch eine Kontaktperson in Schweden in einem Register des schwedischen „Zentralamts für Arbeitsumwelt“ (Arbetsmiljöverket) anmelden. Diese Meldung kann nach erfolgreicher Registrierung im Portal online in deutscher Sprache erfolgen: https://posting.av.se
Seit dem 30. Juli 2020 muss jeder Arbeitseinsatz spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme in Schweden gemeldet werden. Die Regelung dass Arbeiten im Umfang von bis zu fünf Tagen nicht gemeldet werden müssen, entfällt.
Seit dem 30. Juli 2020 muss jeder Arbeitseinsatz spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme in Schweden gemeldet werden. Die Regelung dass Arbeiten im Umfang von bis zu fünf Tagen nicht gemeldet werden müssen, entfällt.
Wird ein Arbeitnehmer länger als drei Monate in Schweden eingesetzt, hat er jedoch dem schwedischen Ein- und Auswanderungsamt (Migrationsverket) seinen Aufenthalt im Land anzuzeigen.
Ausführliche Informationen zur Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten, und damit verbundene Voraussetzungen von Ausführung von Elektroarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten insbesondere zur ID06-Karte, sind in deutscher Sprache auf der Webseite der Handwerkskammer Schleswig-Holstein hinterlegt.
Die AHK Schweden unterstützt bei der Entsendungen nach Schweden. Sie bietet außerdem vielfältige Dienstleistungen im Bereich Recht und Steuern an, wie etwa Beratung zum Arbeitsrecht oder Personalabrechnung nach schwedischer Gesetzgebung.
Sie möchten schwedisches Personal beschäftigen?
Die AHK Schweden berät Sie natürlich auch gerne, wenn es um die Beschäftigung von schwedischen Arbeitnehmern geht.
Daneben bietet das Team der AHK Unterstützung bei der Personalsuche.
Daneben bietet das Team der AHK Unterstützung bei der Personalsuche.
Stand: 02.01.2024