Ein- und Ausfuhr von Produkten mit F-Gasen

Seit Inkrafttreten der neuen EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 am 11.03.2024 wird für die Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung aufgeführten Stoffe (insbesondere Kältemittel mit fluorierten Treibhausgasen) eine Lizenz benötigt.
Dies gilt auch für Erzeugnisse und Einrichtungen (bspw. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Schaltanlagen), die diese Stoffe enthalten. Dies ist unabhängig von der Menge der Stoffe.
Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wozu eine Registrierung im F-Gas Portal notwendig ist.
Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet.
Weitere Informationen auf den Seiten des Umweltbundesamtes
Stand: 26.11.2025