Nr. 3148598

Kreislaufwirtschaft

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ergänzt die bestehende Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) aus dem Jahr 2021 und dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) vom 05.06.2019, deren Ziel die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist.

Seit 1. Juni 2012 gilt für alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Die Verordnung weist bestimmte POP-Abfälle (Abfälle mit persistenten organischen Schadstoffen) in Zukunft als nicht gefährliche Abfälle aus.

Durch die Novelle der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 wurde die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010 zur Pflicht.

Abfälle dürfen nur unter bestimmten Bedingungen ein- oder ausgeführt werden.

Die Quellen für Gewerbeabfälle sind vielfältig. Sie fallen überwiegend im Gewerbe, beim Handwerk, bei Bau- und Abbrucharbeiten in der Industrie sowie im privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor an.

Am 01. 01. 2019 wird die geltende Verpackungsverordnung durch das neue Verpackungsgesetz abgelöst. Alle Beteiligten müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen.

Das ElektroG gilt für „sämtliche“ Elektro- und Elektronikgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder b) elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.

Die Recyclingbörse ist eine unabhängige Informationsplattform. Mit über 5.000 Inseraten pro Jahr leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum betrieblichen Umweltschutz. Sie bietet Unternehmen eine kostenlose Recherchemöglichkeit für das Angebot und die Nachfrage von verwertbaren Abfällen, Produktionsrückständen und Sekundärrohstoffen.