Nr. 3148592

Immissionsschutz

Die Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie bringt für Unternehmen und Behörden neue Überwachungs- und Berichtspflichten.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls.

Industriebetriebe müssen Informationen über ihre Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister veröffentlichen.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient.

Die TA Luft (1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz) ist ein Instrument zur Luftreinhaltung, das zu mehr Rechtssicherheit führt.

Die Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche (z. B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind.