Digitaler Produktpass
Haben Sie schon vom digitalen Produktpass gehört? Wenn Sie das verneinen, gehören Sie zur großen Mehrheit der Unternehmen. In der in dieser Woche vorgestellten Umfrage der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK) zur Kreislaufwirtschaft wurden 2000 Unternehmen aus allen Branchen und Regionen befragt. 72% davon gaben an, noch nichts vom digitalen Produktpass gehört zu haben.
Am 27. Mai 2024 hat der europäische Rat die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Damit gilt die Verordnung formell als angenommen. Sie wird jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Nach einer Übergangszeit von 24 Monaten muss sie dann angewendet werden. Mit der Verordnung soll ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit unternommen werden. Damit ist die Einführung des digitalen Produktpasses gesetzlich verankert.
Das Ziel des digitalen Produktpasses ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, denn es werden produktspezifische Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Technische Leistungen und rechtliche Konformität entlang der Wertschöpfungskette bereitgestellt. Ableiten soll man dann zum Beispiel die Rohstoffe, die Reparierbarkeit, das Recycling oder auch den Einfluss auf die Umwelt. Er richtet sich genauso an Verbraucherinnen und Verbraucher, wie Behörden und Unternehmen. Dazu soll für das betreffende Produkt ein digitaler Datensatz bereitgestellt werden. Der Datensatz soll einerseits Stammdaten enthalten, aber auch schrittweise entlang des Lebenszyklus weiter befüllt werden können. Verschiedene Adressaten sollen unterschiedliche Zugriffsrechte auf die Informationen erhalten. Zur Einführung geplant ist ein schrittweises Vorgehen und eine unabhängige Einführung für einzelne Produktgruppen. Begonnen wird ab Februar 2027 mit Batterien (in Zusammenhang mit der Batterieverordnung). Als nächstes sollen Eisen und Stahl sowie Textilien folgen. Für diese Produktgruppen erwartet man am Ende des Jahres delegierte Rechtsakte, die dann 42 Monate später wirksam werden. Auf dem Arbeitsplan stehen ebenso Elektronik, Aluminium, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien.
Parallel dazu arbeiten DIN und DKE mit an den Standards, die die praktische Umsetzung ermöglichen sollen.
Ein Konsortium aus 31 Partnern (CIRPASS) hatte sich im Auftrag der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung der Grundlagen für die schrittweise Pilotierung und Einführung eines digitalen Produktpasses beschäftigt. Dadurch sollte größte Objektivität erreicht werden und eine neutrale Zusammenstellung der Vor- und Nachteile aller Ansätze erfolgen.
Informationen zum Projekt CIRPASS hier:
Informationen zu den Normungsausschüssen bei DIN und DKE zum digitalen Produktpass hier:
Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage zur Kreislaufwirtschaft finden Sie hier zum Download:
Stand: 21.06.2024