CE-Kennzeichnung für Batterien

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG am 28. Juli sind zukünftig auch Batterien mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Sie gilt für alle Kategorien von Batterien, namentlich Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (im Folgenden „LV-Batterien“), Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien unabhängig von der Größe.
Bei dem Stellenwert, den Batterien für die Energieversorgung und Mobilität haben, war es nötig, dass sich die EU mit der Sicherheit, der Leistung aber auch der Nachhaltigkeit von Batterien beschäftigt hat. Die neue Verordnung beschäftigt sich deshalb mit dem gesamten Lebenszyklus der Batterie.
Sie gilt, bis auf einige Ausnahmen, ab dem 18. Februar 2024.
Sie finden sie hier.
Stand: 15.09.2023