Forschungszulage - Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Jedes Unternehmen, welches seinen Steuersitz in Deutschland hat, hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt.
Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG).
Zweistufiges Antragsverfahren:
- Antrag auf Prüfung der Förderfähigkeit
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet, ob ein Vorhaben gemäß dem Forschungszulagengesetz förderfähig ist. Und stellt dann eine Bescheinigung aus
- Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage
Das Finanzamt legt die Höhe der Forschungszulage fest und berücksichtigt sie bei der Steuererklärung, wenn die Bescheinigung vorgelegt wird (ELSTER).
Wann kann man mit dem Antragsverfahren beginnen:
Zu jeder Zeit, d.h. vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens. Der Antrag beim Finanzamt kann bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem der Aufwand entstanden ist, erfolgen.
Was gefördert wird:
- Arbeitslöhne
- Auftragsforschung
- Abschreibungen
Wieviel Förderung man erhalten kann:
25% der Bemessungsgrundlage, somit sind ab dem 1. Januar 2026 bis zu 3 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
KMU können bis zu 35% beantragen, somit sind ab dem 1. Januar 2026 bis zu 4,2 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
Detaillierte Infos zur Forschungszulage, zur Bescheinigungsstelle (BSFZ) sowie zum Antragsverfahren finden sie auf den Seiten des BSFZ sowie des Bundesfinanzministeriums.
Stand: 07.01.2026