Neue Ökodesign-Verordnung ab 2024

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament haben diese Woche eine Einigung über die Ökodesign-Verordnung erzielt. Ziel des Gesetzes ist es, Nachhaltigkeit schon im Design von Produkten anzulegen und so Abfall zu reduzieren und zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft beizutragen.
Unternehmen müssen zukünftig sicherstellen, dass Produkte leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyclen sind. Im Fokus stehen Textilien (vor allem Kleidung und Schuhe) – Möbel, Stahl, Aluminium, Farben, Reifen, aber auch Smartphones, Tablets und Laptops.
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Institutionen enthält der Text nun auch ein Vernichtungsverbot von unverkaufter Kleidung, das spätestens 2028 in Kraft treten soll. Ein Vernichtungsverbot auch für Kleinelektronik wird noch diskutiert.
Im Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung wird auch ein digitaler Produktpass geplant. Dieser soll die wichtigsten Informationen über die Zusammensetzung eines Produkts, den Recyclinganteil, Details zur Energieeffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertbarkeit enthält. Insgesamt soll sich zukünftig auch die Reparierbarkeit für Produkte daraus ableiten lassen.
Im Fokus stehen für den Anfang drei Produktgruppen.
  • Batterien
  • Energieverbrauchsrelevante Produkte
  • Textilien
Nun muss die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat erfolgen, bevor die Ökodesign-Verordnung 2024 in Kraft treten kann.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung des Europäisches Parlaments, Deal on new EU rules to make sustainable products the norm | News | European Parliament (europa.eu)
Allgemeine Hintergrundinfos der Europäischen Kommission: Ecodesign for Sustainable Products Regulation (europa.eu)
Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) https://eprel.ec.europa.eu/screen/home
Digital Europe Arbeitsprogramm: Digitaler Produktpass https://cirpassproject.eu/

Stand: 13.02.2025