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Nr. 16489

Marken- und Produktpiraterie

Schätzungen zufolge entstehen der deutschen Wirtschaft durch Fälschungen und Nachahmung von Produkten ein jährlicher Schaden von bis zu 30 Milliarden Euro. Damit gehen jährlich 70.000 Arbeitsplätze durch diese Form der Wirtschaftskriminalität verloren.
Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen ist die Gefahr, von Produktpiraterie betroffen zu sein, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Innovative kleine und mittlere Unternehmen sind ebenso betroffen wie große Konzerne. Ein schnelles und effektives Vorgehen gegen Produktpiraten ist somit geboten. Dabei sollten Sie folgende Aspekte einbeziehen:
  • Schutzrechtssituation
  • Produktkennzeichnung und technischer Schutz
  • Geheimhaltung in den Produktionsprozessen und gegenüber Geschäftspartnern
  • Maßnahmen im Hause
  • Marktbeobachtung, insbesondere auf Messen
  • Mögliche Allianzen mit geschädigten Unternehmen
  • Lobby- und Netzwerkarbeit
Forschungsoffensive „Innovationen gegen Produktpiraterie“
Auf Anregung des VDMA startete Anfang Januar 2008 die Forschungsoffensive „Innovationen gegen Produktpiraterie“. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert innerhalb dieser Initiative zehn Forschungsprojekte und die Begleitmaßnahme "ConImit – Contra Imitatio". Das Spektrum der Projekte umfasst präventive Schutzmaßnahmen in der Gestaltung und Kennzeichnung von Produkten bis zur Entwicklung integrierter Schutzkonzepte für komplexe Produkte. In Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft werden Maßnahmen, die einen wirksamen Schutz vor Produktpiraterie bieten, entwickelt und in der Praxis erprobt.
Mehr unter: www.conimit.de
Der Zoll - Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Der Zoll bietet Unternehmen kostenlos seine Mithilfe bei der Bekämpfung der Produkt- und Markenfälschung an. Der Antrag ist einfach im Internet abrufbar.
Hat ein Unternehmen den Verdacht, dass seine Produkte illegal kopiert werden, so kann es einen auf der Homepage der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) abrufbaren Antrag ausfüllen und zur ZGR senden. Bestätigt der Zoll den Verdacht, dass die Ware das Recht geistigen Eigentums verletzt, hält der Zoll die Ware zurück. Zu den geistigen Eigentumsrechten zählen Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, ergänzende Schutzzertifikate, Sortenschutzrecht, Ursprungsbezeichnung und geografische Angaben. Das Verfahren ist kostenlos, muss allerdings nach einem Jahr erneuert werden. Es kann nur eingeleitet werden gegen Warensendungen, die aus einem Nicht-EG-Mitgliedsstaat nach Deutschland transportiert werden.
Kontakt und weitere Informationen erhalten Sie bei der Oberfinanzdirektion Dienstort München, Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz, Telefon: 089 59 95-23 13, E-Mail: zgr@ofdm.bfinv.de, Internet: http://www.ipr.zoll.de/
Europäische Beobachtungsstelle
Die Europäische Kommission hat am 2. April 2009 eine Europäische Beobachtungsstelle für Produkt- und Markenpiraterie eingerichtet, die unter anderem statistisches Material sammeln soll, um die Produkt- und Markenpiraterie in den Mitgliedstaaten besser zu bekämpfen.
Mehr unter: http://www.kassel.ihk.de/
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