Produktsicherheitsgesetz

Produkte müssen für den Anwender sicher sein!

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Anforderungen an die Sicherheit von Pro­dukten. Das aktuelle ProdSG gilt seit Ende 2011. Der Anwendungsbereich des erstreckt sich auf das Bereitstellen, das Ausstellen und die erstmalige Verwendung von Produkten auf dem Markt. Produkte, für die bereits andere Rechtsvorschriften existieren, sind vom ProdSG ausgenommen (z.B. Lebensmittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel). Neben den Pflichten für die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) enthält das ProdSG Informationsverpflichtungen der Behörden. Diese müssen zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Öffentlichkeit über von Produkten ausgehende Gefahren - insbesondere mittels Rückrufe - informieren. Zudem verpflichtet es die zuständigen Behörden zur systematischen Marktüberwachung.
Stand: 04.05.2023