Produktsicherheit durch EU-Verordnung reguliert

Produkte müssen für den Anwender sicher sein!
Neues EU-Gesetz zur Produktsicherheit - Ein Leitfaden für Hersteller und Händler
Zum 13. Dezember 2024 wird die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gültig. Ziel ist es, die Produktsicherheit und den Verbraucherschutz deutlich zu stärken. Die wichtigsten Änderungen im Überblick, insbesondere für Hersteller, Importeure und Händler.
Die EU hat mit der neuen General Product Safety Regulation (GPSR) umfassende Änderungen zur Verbesserung der Produktsicherheit beschlossen. Diese Regelungen müssen ab dem 13. Dezember 2024 für alle Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden, umgesetzt werden, einschließlich neuer, reparierter oder gebrauchter Waren. Hersteller und Importeure stehen dabei besonders in der Pflicht, sich auf die neuen Sicherheitsstandards und Meldepflichten einzustellen.
Anwendungsbereich und Ausnahmen
Die Verordnung umfasst eine breite Palette an Produkten, mit Ausnahme von Human- und Tierarzneimitteln, Lebens- und Futtermitteln sowie speziellen Erzeugnissen, wie etwa Antiquitäten. So sind alle am Herstellungs- oder Verbreitungsprozess Beteiligten – von Herstellern über Fulfillment-Dienstleister bis hin zu Händlern und Plattformbetreiber – verpflichtet, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Erforderlich ist, dass Produkte bei gewöhnlichem und vorhersehbarem Gebrauch keine oder nur geringe Risiken aufweisen. Wichtige Bewertungspunkte sind hierbei die Produkteigenschaften, ihre Wechselwirkung mit anderen Produkten und ihre Präsentation, einschließlich Etikettierung und Warnhinweisen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung. Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten finden Sie in den Artikeln 6-8 der GPSR.
Verpflichtungen der Hersteller
Hersteller müssen künftig ihre Kontaktdaten inklusive elektronischer Adresse direkt am Produkt anbringen und klare Sicherheitshinweise bereitstellen. Auch wird eine interne Risikoanalyse für jedes Produkt vorgeschrieben, welche zusammen mit der technischen Dokumentation mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden muss. Personen, die Produkte ändern und damit die Sicherheit beeinflussen, gelten ebenfalls als Hersteller. Artikel 9 der GPSR beschreibt die Herstellerpflichten im Detail. Die folgenden Artikel 10-12 befassen sich mit den Pflichten von Einführer und Händlern.
Verantwortung der Online-Marktplätze und Händler
Online-Marktplätze sind verpflichtet, mit Behörden zusammenzuarbeiten und gefährliche Produkte ggf. von ihren Plattformen zu entfernen. Händler müssen sicherstellen, dass die Hersteller die Produktsicherheitsanforderungen einhalten und haben das Recht, Produkte aus dem Verkauf zu nehmen, wenn diese die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen. Bei dem Anbieten von Produkten in einem Web-Shop müssen Herstellerinformationen oder Produktverantwortliche in der EU auf der Produktseite genannt werden. Näheres finde sich in Artikel 19 der GPSR.
Rückruf und Verbraucherschutz
Sollte ein Produkt als unsicher eingestuft werden, sind umfassende Maßnahmen erforderlich, einschließlich der Information von Behörden und Verbrauchern und der Einleitung von Rückrufen. Verbraucher erhalten das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung. Betreiber von Online-Marktplätzen und Hersteller sollten ein Konzept für den Fall eines Rückrufs erstellen, der die notwendigen Schritte zur Information der Zwischenhändler und Endkunden enthält und die Rückverfolgbarkeit von Produkten zum Beispiel über Chargennummern gewährleistet. Das Safety-Gate-Portal sowie das Safety-Bussiness-Gateway ist ein weiterer Baustein, zur Information von Gefährdungen durch ein Produkt, welches in dem Konzept nicht fehlen sollte. Nähere Informationen zu dem Safety-Gate-Portal finden Sie in Artikel 26 und 27 der GPSR.
Diese Neuerungen stellen sicher, dass in Zukunft keine unsicheren Produkte mehr auf dem Markt angeboten werden können und somit der Schutz der Verbraucher erhöht wird. Hersteller, Importeure und Händler sind gut beraten, sich intensiv mit den kommenden Anforderungen auseinanderzusetzen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht vollständig sind und keine Rechtssicherheit garantieren. Bei allgemeinen Fragen zur Produktsicherheit beraten wir Sie gerne.
Stand: 18.12.2025