FAQ Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung
- Was bedeutet die CE-Kennzeichnung auf einem Produkt?
- Wann muss ich mein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen?
- Wer ist kennzeichnungspflichtig?
- In welchen Ländern gilt die CE-Kennzeichnung?
- Wann muss eine CE-Kennzeichnung angebracht sein?
- Wo sollte das CE-Zeichen angebracht werden?
- Was ist ein Konformitätsverfahren?
- Wie sieht eine Konformitätserklärung aus?
- Wie finde ich eine bei bestimmten CE-Richtlinien geforderte Prüfstelle?
- Wo erhalte ich die entsprechenden Normen?
- Wie entstehen Normen?
- Wie muss das CE-Zeichen aussehen?
- Was gehört zu den technischen Unterlagen?
- Was ist der Unterschied zwischen dem CE-Zeichen und anderen Kennzeichnungen, und können noch andere Kennzeichen auf dem Produkt angebracht werden, wenn es das CE-Zeichen trägt?
- Wer überwacht die korrekte Verwendung des CE-Zeichens?
- Welche Strafen gelten für die Nachahmung des CE-Zeichens?
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung auf einem Produkt?
Das CE-Kennzeichen (CE steht für „Communautés Européenes“ und bedeutet „Europäische Gemeinschaften“) ist ein Kennzeichen der Europäischen Union.
Das CE-Kennzeichen wendet sich an die Marktaufsichtbehörden. Der Hersteller dokumentiert damit in eigener Verantwortung, dass das gekennzeichnete Produkt mit allen jeweils dafür einschlägigen europäischen Richtlinien (und nationalen Gesetze) zur Produktsicherheit übereinstimmt und dem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden.
Durch die Abstimmung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen, kann der freie Verkehr von Waren innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums gewährleistet werden.
Wann muss ich mein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen?
Mit einer CE-Kennzeichnung dürfen nur Produkte versehen werden, die unter den Anwendungsbereich bestimmter EU-Richtlinien, der sogenannten „CE-Richtlinien“ fallen. Die entsprechenden Richtlinien finden Sie auf der Seite der Europäischen Union. http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/
Fällt ein Produkt nicht unter eine solche Richtlinie darf es nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden!
Wer ist kennzeichnungspflichtig?
Für diese Kennzeichnung ist der Hersteller des Produkts verantwortlich. Wenn der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich auf den
Inverkehrbringer (= Verkäufer) über. Diese Aussagen sind stark vereinfacht. Details zur Definition und den Verpflichtungen der einzelnen Wirtschaftsakteure finden sie unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AC%3A2016%3A272%3ATOC
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den entsprechenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten, „wesentlichen Anforderungen“. Der Hersteller eines technischen Produktes prüft in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien er bei der Herstellung anwenden muss. Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine benannte Stelle einzuschalten.
In welchen Ländern gilt die CE-Kennzeichnung?
Eine CE-Kennzeichnung gemäß den EU-Richtlinien ist gefordert (Stand 2016)
· in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
· in den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) Norwegen, Island und Liechtenstein
· in der Türkei
· für einige Produktsektoren in der Schweiz
Wann muss eine CE-Kennzeichnung angebracht sein?
Vor dem Inverkehrbringen, das heißt dem erstmaligen Bereitstellen eines Produktes auf dem Markt der europäischen Wirtschaftsunion, wenn das Produkt unter eine der entsprechenden EU-Richtlinien fällt.
Wo sollte das CE-Zeichen angebracht werden?
Das Zeichen muss entweder auf dem Produkt selbst oder dessen Typenschild angebracht werden. Sollte dies aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht möglich sein, ist das Zeichen auf der Verpackung und/oder den Begleitunterlagen anzubringen.
Was ist ein Konformitätsverfahren?
Alle Verpflichtungen der anzuwenden EU-Richtlinien sind vom Hersteller einzuhalten. Dazu muss er die Anforderungen schon während des Herstellungsprozesses berücksichtigen und das Produkt auf seine Konformität hin überprüfen. In den Richtlinien ist dazu auch eine Risikobeurteilung gefordert.
Orientierung geben die relevanten harmonisierten europäischen Normen. Werden diese Normen angewendet kann davon ausgegangen werden, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden.
Außerdem muss bei einigen Produkten eine externe Prüfstelle mit einbezogen werden.
Wenn das Produkt alle Anforderungen der für das betreffende Produkt geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt, bestätigt das der Hersteller in einem Dokument, der Konformitätserklärung.
Wie sieht eine Konformitätserklärung aus?
Die EU-Konformitätserklärung (DoC, Declaration of Conformity) ist ein dem Produkt beizufügendes Dokument, in welchem der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes die Konformität des Produktes mit den entsprechenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“ bestätigt. Welche Angaben gemacht werden müssen, schreibt die anzuwendenden EU-Richtlinie vor.
Unabhängig davon, ob eine notifizierte Stelle an der Bewertung beteiligt war, muss der Hersteller die Konformitätserklärung verfassen und unterzeichnen.
Wie finde ich eine bei bestimmten CE-Richtlinien geforderte Prüfstelle?
Eine Übersicht der Prüfstellen, sogenannter „notified bodies“ finden Sie unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/
Wo erhalte ich die entsprechenden Normen?
Normen erhalten Sie kostenpflichtig beim Beuth Verlag (www.beuth.de) oder für den Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik beim VDE Verlag (www.vde-verlag.de).
Kostenfrei kann man Normen bei den sogenannten Auslegestellen einsehen. Die nächstgelegene Normenauslegestelle befindet sich in der Hochschulbibliothek der THM.
Wie entstehen Normen?
Alle Fragen zum Entstehungsprozess von Normen und die Möglichkeiten für Unternehmen sich daran zu beteiligen beantwortet Ihnen DIN:
Wie muss das CE-Zeichen aussehen?
Das CE-Zeichen hat ein genau vorgeschriebenes Schriftbild, das eingehalten werden muss. Wenn man es vergrößert oder verkleinert müssen die Proportionen beibehalten werden. Das CE-Zeichen muss mindestens fünf Millimeter hoch sein. Sie finden die offizielle Vorlage auf der Internetseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking_de
Was gehört zu den technischen Unterlagen?
Zu jedem Produkt müssen die technischen Unterlagen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Dazu gehören Produktbeschreibungen, Schaltpläne, Konstruktionspläne, Auflistungen der herangezogenen Normen, Risikobeurteilung und eventuelle Prüfberichte. Details findet man in der jeweiligen EU-Richtlinie.
Was ist der Unterschied zwischen dem CE-Zeichen und anderen Kennzeichnungen, und können noch andere Kennzeichen auf dem Produkt angebracht werden, wenn es das CE-Zeichen trägt?
Nur das CE-Zeichen zeigt an, dass das Produkt den wesentlichen Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht. Das Produkt kann anderweitig gekennzeichnet sein, sofern diese Kennzeichen nicht dieselbe Bedeutung wie das CE-Zeichen haben, nicht mit ihm verwechselt werden können und die Lesbarkeit und Sichtbarkeit des CE-Zeichens nicht beeinträchtigen. So dürfen andere Kennzeichnungen nur dann verwendet werden, wenn sie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen und nicht unter Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union fallen.
Wer überwacht die korrekte Verwendung des CE-Zeichens?
Um die Unparteilichkeit der Marktüberwachung zu garantieren, obliegt die Überwachung der CE-Kennzeichnung den Behörden in den EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission.
Welche Strafen gelten für die Nachahmung des CE-Zeichens?
Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen bei Nachahmung der CE-Kennzeichnung sind im nationalen Verwaltungs- und Strafrecht der Mitgliedstaaten festgelegt. Je nach Schwere des Verstoßes müssen die Wirtschaftsakteure mit einer Geldbuße und — in einigen Fällen — sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Sofern das Produkt die Sicherheit jedoch nicht unmittelbar gefährdet, ist der Hersteller nicht verpflichtet, es vom Markt zu nehmen, sondern erhält die Gelegenheit, es mit den geltenden Vorschriften in Einklang zu bringen.
Stand: 16.04.2025