CE-Kennzeichnung

Nur sichere Produkte dürfen in den europäischen Markt eingeführt werden.
Eine wichtige Voraussetzung für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt ist, dass die Produkte die wesentlichen Sicherheitsanforderungen, der hierfür erlassenen EU-Richtlinien, erfüllen. Sie stellen verbindliche Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten der EU dar. Für den Verbraucher leicht erkennbar, erhalten die Produkte, die konform mit den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien sind, die CE-Kennzeichnung. Diese muss durch den Hersteller deutlich sichtbar auf dem jeweiligen Produkt angebracht werden.
Im Bereich “Weitere Informationen”  finden Sie den Link auf die EU-Infoseite zur CE-Kennzeichnung und den „Blue Guide“ den es jetzt auch in deutscher Sprache gibt.
Stand: 04.05.2023