Produktkennzeichnung

Produkte können eine Vielzahl von Kennzeichen tragen, die entweder direkt auf dem Produkt angebracht oder auf der Verpackung angebracht sind. Neben Informationen zu bestimmten Eigenschaften des Produktes und damit einhergehenden Warnhinweisen kann man Ihnen auch Hinweise zur Herstellung, Gebrauch, Entsorgung, zum Preis oder zum Hersteller entnehmen.

Dabei gibt es gesetzlich vorgeschriebene Angaben, wie die CE-Kennzeichnung, Energielabel oder gewisse Gefahrenhinweise, aber auch freiwillige Kennzeichnungen, die Aussagen über die Qualität des Produktes machen sollen, wie z. B. das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, dessen Nutzung freiwillig ist. Dazu kommen noch Kennzeichen des Herstellers (z. B. Artikelnummern) oder des Handels (z. B. Globale Artikelnummer, GTIN, ehemals EAN), die eine Identifikation des Produkts ermöglichen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflichten für die Bereitstellung sogenannter Verbraucherprodukte am Markt ergeben sich aus dem Produktsicherheitsgesetz www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html (§ 6 Abs. 1 ProdSG)

Neben allgemeinen Angaben für alle Verbraucherprodukte, gibt es noch geforderte Angaben für bestimmte Produkte, die sich aus den dazu gehörigen CE-Richtlinien ergeben. Daneben empfiehlt sich die Recherche von relevanten Gesetze und Normen hinsichtlich branchenabhängiger Kennzeichnungen (z. B. Energieverbrauchende Geräte) www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung

Textilien, Lebensmittel, Wasch- und Reinigungsmitteln, www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien
Kosmetika) oder auch Datenblattangaben.

Wichtig für den Handel sind GTIN (Global Trade Item Number) früher EAN. 90% aller Waren im Konsumgüterbereich weltweit sind mittlerweile mit einer GTIN oft in Verbindung mit einem EAN-Barcode gekennzeichnet. Der GTIN-Code selbst enthält keine Informationen über das Produkt. Er ermöglicht nur eine eindeutige Zuordnung, durch die verknüpfte Informationen, wie z.B. der Preis, vom Handel abgerufen werden können. Für die Vergabe ist die GS1-Organisation www.gs1-germany.de im jeweiligen Land zuständig. Informationen zum Erwerb und Nutzung einer GTIN finden Sie GTIN Merkblatt 07 GTIN Missbrauch im Downloadbereich.

Unique Device Identification (UDI) ist ein weltweites System für eine einheitliche Produktkennzeichnung für Medizinprodukte. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar sein und sich direkt auf dem Produkt/der Verpackung befinden. Die dazu gehörige UDI-Datenbank enthält dann eine Reihe von Daten zu diesem Produkt. Diese Angaben werden je nach Risikoklasse des Medizinproduktes bereits von verschiedenen Ländern verlangt (Türkei, USA).

In der EU wird das UDI-System ab dem 26. Mai 2020 für alle Medizinprodukte inkl. In-vitro-Diagnostika verpflichtend. Für die Kennzeichnung am Produkt selbst, gibt es die folgenden Fristen:
  • Für Klasse III Medizinprodukte und Implantate: 26. Mai 2021
  • Für Produkte der Klasse IIa, IIb: 26. Mai 2023
  • Für Produkte der Klasse I: 26. Mai 2025
  • Für wiederverwendbare Produkte, bei denen der UDI-Träger auf dem Produkt selbst aufgebracht werden muss: zwei Jahre nach genanntem Datum für die jeweilige Produktklasse

Stand: 04.05.2023