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Energiegesetze

Gesetze und Verordnungen zur >Energiewende< werden in einem hohen Tempo verabschiedet und novelliert. Deshalb werden nachfolgend nur einige der wichtigen Gesetze kurz erläutert. Laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundes zur Energiewende findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 17. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 18. November 2023 in Kraft getreten. Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie national umgesetzt. Die Frist für die erstmalige Meldung von Unternehmen an die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist auf den 1. Januar 2025 verlängert worden. Das BAFA hat Merkblätter zur Umsetzung veröffentlicht. Das EnEfG sollen laut Koalitionsvertrag (2025) in der neuen Legislaturperiode (2025 - 2029) novelliert werden.

Der CO2-Preisrechner soll Unternehmen dabei helfen, besser abzuschätzen, welche Änderungen ihrer Energiekosten durch die sogenannte CO2-Bepreisung sie in den kommenden Jahren erwarten müssen. Es besteht die Möglichkeit die Ergebnisse für das eigene Unternehmen zu kommentieren und anonym an den DIHK zu senden. Die erhobenen Daten wird der DIHK dafür nutzen, sich für eine angemessene Entlastung besonderes betroffener Unternehmen einzusetzen.