CE-Kennzeichnung Teil I
Veranstaltungsdetails
Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Vorgeschrieben wird die CE-Kennzeichnung mittlerweile von etwa 25 EU-Richtlinien, von denen 10 erst im Jahr 2016 neu angepasst wurden. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.
Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:
- Risikobeurteilung durchführen
- Sicherheitsmaßnahmen realisieren
- Benutzerinformation erstellen sowie
- CE-Konformität nachweisen.
Diese Maßnahmen sollte man kennen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen.
In diesem Seminar (Teil I) werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst. So erhält man einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.
Infos zum Teil II der Seminarreihe CE-Kennzeichnung mit Beispielen und Übungen zur praxisorientierten Umsetzung in Ihrem Unternehmen finden Sie hier.
Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen Link zum Online-Seminar.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Zielgruppe
- Unternehmen
Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind.
Veranstalter
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main