IT-Sicherheit: Herausforderungen und Lösungsansätze

Mit unseren Angeboten erhalten Sie Unterstützung bei der Identifikation von Sicherheitsaspekten zur Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit

Auswirkungen von Digitalen Bedrohungen nehmen zu

Die zunehmende Digitalisierung lässt Unternehmen jeder Größe profitieren. Doch durch die immer stärkere Einbindung von digitalen Angeboten ist die Sicherheit der IT-Infrastruktur zu einer zentralen Herausforderung geworden. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ohne IT-Sicherheitsbeauftragten ergeben sich neben den Chancen auch Risiken im Bereich der IT-Sicherheit.
Die Sicherheit der IT-Infrastruktur von KMUs ist von entscheidender Bedeutung, um nicht nur geschäftliche Kontinuität zu gewährleisten, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern aufrechtzuerhalten. Durch proaktive Maßnahmen und eine robuste Sicherheitsstrategie können KMUs ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den ständig wachsenden Bedrohungen stärken und sich auf mögliche strengere Gesetzgebungen vorbereiten.

Die Bedrohungslage für KMUs in der IT-Sicherheit

KMUs sind immer häufiger das Ziel von Cyberangriffen, da sie oft weniger Ressourcen für umfassende Sicherheitsmaßnahmen aufbringen können als größere Konzerne. Die Bedrohungen reichen von gezielten Angriffen durch Cyberkriminelle bis hin zu unbewussten Sicherheitslücken durch unsachgemäße Handhabung von IT-Systemen. Zu den häufigsten Bedrohungen gehören:
  1. Phishing und Social Engineering: Cyberkriminelle nutzen raffinierte Methoden, um an sensible Informationen zu gelangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Quellen ausgeben und Mitarbeiter dazu verleiten, sensible Daten preiszugeben.
  2. Malware und Ransomware: Schädliche Software kann in Systeme eindringen und Daten verschlüsseln oder beschädigen, wodurch Erpressungsversuche möglich werden.
  3. Schwachstellen in Systemen und Software: Veraltete Software oder nicht gepatchte Systeme stellen potenzielle Einfallstore für Cyberangriffe dar, da sie Sicherheitslücken aufweisen können, die von Angreifern ausgenutzt werden.

Maßnahmen zum Schutz der IT-Sicherheit für KMUs

Trotz dieser Herausforderungen gibt es Schritte, die KMUs unternehmen können, um ihre IT-Systeme besser zu schützen:
  1. Sensibilisierung und Schulungen: Mitarbeiterschulungen zur Erkennung von Phishing-Angriffen und zur sicheren Handhabung von sensiblen Daten sind essentiell. Das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen, ist der erste Schritt, damit geschulte Mitarbeiter Sicherheitslücken erkennen. Ebenso können externe Experten die Unternehmensprozesse und Gegebenheiten prüfen.
  2. Regelmäßige Updates und Patches: Die Aktualisierung von Software und Betriebssystemen ist entscheidend, um bekannte Sicherheitslücken zu schließen und potenzielle Angriffspunkte zu reduzieren.
  3. Firewalls, Antivirenprogramme und Angriffserkennung: Der Einsatz von geeigneten Sicherheitssoftwarelösungen, wie Firewalls und Antivirenprogrammen, hilft dabei, den Datenverkehr zu überwachen und schädliche Aktivitäten zu erkennen.
  4. Datensicherung und Notfallplanung: Regelmäßige Backups der Daten sowie die Erstellung eines Notfallplans im Falle eines Cyberangriffs sind unerlässlich, um Geschäftsunterbrechungen zu minimieren und den Schaden zu begrenzen.
Wir möchten betonen, dass Unternehmer sich nicht alleine auf die Schulung der Mitarbeiter verlassen sollten. Es ist eine wichtige und gute Vorsorgemaßnahme aber es reicht nicht aus. Wie Sie sicher erkannt haben können die Maßnahmen zum Schutz der IT-Sicherheit in die Kategorien Vorsorge, Ist-Zustandsüberwachung und Nachsorge unterteilt werden. Zu einer guten Vorsorge gehört auch ein Notfallplan, der genauestens vorsieht, welche Schritte im Fall eines Angriffs notwendig sind. Stimmen Sie sich dabei auch mit Ihrem IT Dienstleister ab, damit Ihre Prozesse ineinandergreifen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt Informationen für Unternehmen bereit, die von Information und Vorbeugemaßnahmen bis hin zur Bewältigung und dem Melden von Vorfällen reicht. Hier finden Sie neben Informationen zum leichten Einstieg auch Checklisten, Notfallkarte, Basismaßnahmen, sowie qualifizierte Dienstleister. Zuletzt möchten wir auch auf das Cyber-Sicherheitsnetzwerk (CSN) hinweisen. Das CSN ist ein freiwilliger Zusammenschluss von qualifizierten Experten, die bei einem IT-Vorfall weiterhelfen können. Von Montag bis Freitag zwischen 8:00 – 18:00 Uhr können Sie sich als Betroffene über die kostenfreie Rufnummer 0800-274 1000 bei der Kontaktstelle des CSN melden. Dort werden Sie an das entsprechende Glied der Digitalen Rettungskette vermittelt.
Prinzipiell braucht es für den Fall eines Cyberangriffs einen Notfallplan in jedem Unternehmen, ähnlich der Pläne bei physischen Bedrohungen wie Brandfall oder ähnlichen Bedrohungen. Denn es müssen nicht nur Schutzmaßnahmen umgesetzt, sondern auch Meldeketten eingehalten werden. Besonders bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind besondere Anforderungen zu beachten. Es gibt die zentralen Ansprechstellen der Polizei für Cybercrime für Unternehmen, aber diese sollten nicht mit einer Soforthilfe Hotline verwechselt werden. Soforthilfe kann nur der eigene IT Dienstleister erbringen, da diese das Unternehmen und die IT-Systeme kennen. Im Notfall gilt Systeme vom Netzwerk trennen und herunterfahren und den Dienstleister informieren. Anschließend sollte der Krisenstab/ Geschäftsführung das weitere Vorgehen planen, zum Beispiel Kunden über Verzögerungen informieren usw.
Ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen der Gesetzgebung
Neben einer kontinuierlichen Anpassung und Investition in neue Technologien ist auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter ein besonders wichtiger Baustein. Das Erkennen von Bedrohungen und Angriffsversuchen kann gezielt erlernt werden, um somit hohe Kosten bei einem möglichen Schaden vermeiden.
Der Gesetzgeber plant verstärkte regulatorische Anforderungen und Standards, um Unternehmen zu einem höheren Sicherheitsniveau zu verpflichten. Ab dem 17. Oktober 2024 löst das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 von dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ab. Ab diesem Zeitpunkt ist ein größerer Kreis an Unternehmen verpflichtet, bestimmte Meldepflichten zu erfüllen und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, andernfalls riskieren sie hohe Geldstrafen. Das NIS2-Umsetzungsgesetz, welches die EU-Richtlinie umsetzen soll, liegt als Entwurf vor. Demnach unterliegen nicht nur Betreiber kritischer Infrastruktur den Vorschriften des Entwurfs, sondern auch Betreiber von „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen mit festgelegter Unternehmensgröße gemessen an Mitarbeitern und Umsatz. Die Sektoren sind unter anderem: Transport & Verkehr, Energie, Wasser & Abwasser, Finanzen, Gesundheit, IT Dienste & Services, Ernährung, Entsorgung und Weltraum. Die vollständige Liste finden sie hier im Anhang I der Richtlinie. Falls Sie prüfen möchten ob Sie von der neuen Richtlinie betroffen sind, dann können Sie das Angebot vom BSI für einen Selbstcheck nutzen.
KRITIS Dachgesetz (KRITIS-DachG) setzt die CER-Richtlinie der EU in Deutschland um. Es werden Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen vorgeschrieben, mit dem Ziel die Widerstandskraft dieser zu erhöhen. Hiermit sollen vorhandene IT-Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich erweitert werden, damit jegliche Gefahren berücksichtigt werden, die durch den Menschen aber auch durch die Natur verursacht werden können. Das Gesetz liegt als Entwurf vor und kann hier eingesehen werden.
Cyber Resilience Act (CRA) Verordnung der EU wurde im März 2024 vom EU-Parlement Angenommen und tritt mit einer Übergangszeit von 36-Monaten in Kraft. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne nationales Gesetz und regelt Anforderungen an Produkte mit digitalen Bestandteilen, wie Hardware, Firmware und Software. Sie schreibt vor, dass Maßnahmen für sicher Entwicklungsprozesse getroffen werden und eine fortlaufende Risikobewertung durchgeführt werden muss. Der Hersteller muss die Sicherheit seiner Produkte zusichern und technische Dokumentation erstellen und vorhalten. In bestimmten Fällen ist eine externe Auditierung der Produkte notwendig.
Der Schutz vor Cyberangriffen erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem technologische Lösungen mit einer klaren Sicherheitskultur und einer ständigen Weiterbildung der Mitarbeiter Hand in Hand gehen. Denn letztendlich ist eine solide IT-Sicherheit ein entscheidender Eckpfeiler für den langfristigen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen im digitalen Zeitalter.

Die IHK Gießen-Friedberg bietet passende Angebote zur Weiterbildung und Information zum Thema IT-Sicherheit

In den Informationsveranstaltungen und dem Seminar zur IT-Sicherheit haben Unternehmer und IT-Beauftragte eine hervorragende Gelegenheit, sich mit Experten auszutauschen und konkrete Schritte für eine verbesserte IT-Sicherheit zu erarbeiten. Wir halten Sie hier und über unseren Newsletter über die Neuigkeiten zu unseren Angeboten auf dem Laufenden.
Ein guter Einstieg in das Thema bietet unsere online Infoveranstaltung „IT-Sicherheit: Angriff ist die beste Verteidigung“. Hier bekommen Sie einen groben Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen an KMU und die erfahrene Referentin spricht über Ihre Projekte bei denen Sie proaktiv die Systeme von Unternehmen testet und eindringt. Anhand dieser realen Beispiele lassen sich Sicherheitsmaßnahmen ableiten, um mehrere typische Eintrittsmöglichkeiten zu schließen. Anschließend erhalten Sie einen Überblick, was die NIS-2-Richtlinie der EU bedeutet und welche Unternehmen zu einer modernen IT-Sicherheitsstrategie verpflichtet sein werden.
Wenn Sie tiefere in die Komponenten einer umfassenden Sicherheitsstrategie einsteigen möchten, bietet sich unser Seminar „IT-Sicherheit: Zusammen eine Firma hacken“ an. Sie lernen die Denk- und Vorgehensweise von Hackern kennen und erhalten Einblicke in Methoden um über physische und digitale Wege in eine Firma einzudringen. Dabei werden erste Schutzmaßnahmen identifiziert, die Sie in Ihrem Unternehmen bei Bedarf ohne großen Aufwand umsetzen können. Die Analyse von Angriffsmöglichkeiten und Gegenmaßnahmen erfolgt dabei auf mehreren Ebenen: IT, Prozesse, Gebäude und Verständnis von Sicherheit bei Mitarbeitenden im Unternehmen. Sie haben die Möglichkeit zielgerichtet Ihre Situation zu analysieren, indem Sie Fragen an die IT-Sicherheitsexpertin stellen können. Des Weiteren werden die verschiedenen Phasen eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts umrissen; vom Vorbeugen und Erkennen von Angriffen, Reagieren auf Angriffe, bis hin zu Wiederherstellungsmaßnahmen.
Damit sich die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen auf eine nächste Stufe heben können, planen wir die Auflage eines IHK-Zertifikatslehrgang mit dem Sie Ihre Mitarbeiter zu IT-Sicherheitsbeauftragten (IHK) weiterbilden können. Der Lehrgang umfasst X Module in denen von den Grundlagen zu aktuellen Standards alle Inhalte behandelt werden.
Konkrete Planung zu einem Hacking-Workshop runden unser Portfolio an Weiterbildungsmöglichkeiten ab. Hier erhalten Ihre IT-Experten Einblicke in ein Live-Hacking mit den Tools die auch Tunichtgute einsetzen würden, um in die IT-Infrastruktur von Unternehmen einzudringen.
Neben den Weiterbildungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei uns einen IT-Check zu buchen, bei dem wir mit Ihnen gemeinsam Ihren aktuellen Stand in Sachen IT-Sicherheit anhand eines wissenschaftlichen Tests einschätzen werden. Dieser Check ergibt konkrete Handlungsempfehlungen in den verschiedenen Modulen, die Ihre IT-Sicherheit betreffen.
Wir halten Sie hier und über unseren Newsletter über die Neuigkeiten zu unseren Angeboten auf dem Laufenden.

FAQ zu IT-Sicherheit

Was mache ich bei einem Cyber-Angriff auf meine Systeme?
  • Wenn Sie einen Angriff auf Ihre Systeme vermuten sollten Sie die Systeme vom Netz nehmen, herunterfahren und Ihren IT-Dienstleister kontaktieren. Sollten Sie keinen IT-Dienstleister beauftragt haben können Sie sich auch an das Cyber-Sicherheitsnetzwerk (CSN) wenden. Die Kontaktstelle des CSN ist Montag bis Freitag zwischen 8:00 – 18:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-274 1000 erreichbar.
Wie kann ich mich auf einen Cyber-Angriff auf meine Systeme vorbereiten?
  • Eine gute Vorbereitung startet mit der Ausarbeitung einer umfänglichen IT-Sicherheitsstrategie. Nutzen Sie unsere Veranstaltungen für einen tieferen Einstig in das Thema und lesen Sie sich in die Informationen des BSI ein. Erstellen Sie auf dieser Grundlage eine IT-Sicherheitsstrategie und beziehen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihren IT-Dienstleister mit ein. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter mit sogenannten Awareness Trainings und verhindern Sie, dass firmenfremde Personen unberechtigt Zutritt zu Ihren Räumen bekommen. Nutzen Sie Computer Systeme, die auf dem neusten Stand sind und mit entsprechender Sicherheitssoftware ausgestattet sind. Gehen Sie mit Ihren Mitarbeitern Checklisten für den Ernstfall durch und erstellen Sie eine Notfallkarte. Durch die Umsetzung von Basismaßnahmen sind Sie dem Ziel einen großen Schritt näher gekommen.
Wie kann ich mich vor einem Cyber-Angriff schützen?
  • Schützen Sie sich indem Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter sowohl organisatorisch als auch technisch auf den Ernstfall vorbereiten. Setzen Sie nicht nur auf eine Maßnahme, sondern kombinieren Sie diese. Prävention ist die beste Vorsorge. Wenn Sie Maßnahmen umgesetzt haben können Sie sich durch Professionelle „White-Hacker“ durch sogenannten Pen-Tests testen lassen.
Wo finde ich Experten, die mich bei der Umsetzung unterstützen?
  • Es gibt viele Anlaufstellen für Experten. Zum Einen stellt das BSI eine Suche zu IT-Sicherheitsdienstleistern bereit, die sie bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. In vielen Fällen wird Ihnen auch Ihr eigenen IT-Dienstleister behilflich sein. Sie können auch unsere Experten der Digitale Experten Kammer kontaktieren oder Sie wenden sich an die Berater des RKW Hessen. Das RKW bietet eine geförderte Beratung zur Digitalisierung an, auch mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit.
Welche IT-Sicherheitszertifikate gibt es?
  • Das BSI bietet Unternehmen von IT-Diensten und IT-Produkten an sich nach erfolgreicher Prüfung mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zu kennzeichnen. Daneben gibt es auch die ISO/IEC 27001 als internationale Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS). Diese Norm definiert spezifische Anforderungen, nach denen ein ISMS geplant, implementiert, überwacht und kontinuierlich verbessert wird. Neben den auszeichnungen für IT-Dienstleistungen und IT-Produkten gibt es auch den BSI-Standard 100-4 bzw. BSI 200-4 und die Norm DIN ISO 22301, welche das Notfallmanagement von Unternehmen standardisiert. Der TÜV-Nord beschreibt hier mehr zu diesen Standards.
Wie kann ich meinen aktuellen Sicherheitsstand erfassen?
  • Eine Möglichkeit ist der Selbsteinschätzungstest vom BSI, den sie durchführen können, um sich einzuschätzen. Durch unsere Beratung gibt es auch die Möglichkeit durch eine persönliche Beratung durch einen Fragebogen geleitet zu werden. Das Ergebnis zeigt Ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten in den Feldern der IT-Sicherheit auf.
Stand: 28.01.2025