Unternehmensnachfolge

Sind Sie fit für den Generationswechsel?

Die Unternehmensnachfolge ist für beide Seiten ein einschneidender Schritt. Bei einem Drittel der bestehenden Unternehmen wird die Übergabefrage ganz plötzlich akut. Hier droht die Vernichtung von Arbeitsplätzen und von betrieblicher Substanz. Die wirtschaftliche Absicherung des Unternehmens und die Kontinuität des Lebenswerkes über den Generationswechsel hinaus ist eine der wichtigsten, aber auch schwierigsten Führungsaufgaben für die derzeitige Unternehmensleitung.
Wenn eine Unternehmensnachfolge bevorsteht, stößt man sehr schnell auf die Frage: Wie soll ich vorgehen? Welche Strategie ist die Richtige? Die Beantwortung dieser Fragen ist von großer Wichtigkeit. Eine gründliche und rechtzeitige Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung.

Der Prozess der Übergabe erfolgt in der Regel in mehreren Schritten.

Für den Unternehmer gehören dazu:
  • die Betriebsanalyse
  • die Erstellung eines Unternehmensprofils
  • die Ermittlung des Unternehmenswertes
  • die Auflistung aller relevanten Verträge, Versicherungen, Verbindlichkeiten und Konten sowie
  • die Suche nach einem geeigneten Nachfolger
Für den Gründer stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
  • die Prüfung des Unternehmens
  • die finanzielle Realisierbarkeit sowie
  • qualifizierende Maßnahmen zur Führung des Unternehmens
Die IHK Gießen-Friedberg bietet eine breite Palette von Leistungen an, die eine Unternehmensnachfolge flankieren. Hierzu gehört die Betreuung der bundesweiten Existenzgründungs- und Nachfolgebörse nexxt-change. Diese richtet sich an Existenzgründer und Unternehmer, die im Zuge einer Nachfolge ein Unternehmen zur Übernahme suchen und an Unternehmer, die (einen) Nachfolger suchen, an den/die sie ihr Unternehmen übergeben können. Finden Sie ein passendes Unternehmen oder einen geeigneten Nachfolger hier auf der Webseite von nexxt-change.

Sprechtag zur Unternehmensnachfolge

Bei der Suche nach einem passenden Nachfolger gibt es eine Reihe von Punkten, die berücksichtigt werden müssen. Viele von Ihnen sind rechtlicher und steuerlicher Natur. Die IHK steht mit Rat und Information den Unternehmern, die eine Nachfolge bewältigen müssen, zur Seite. Zu den Hilfsangeboten zählt auch unser kostenfreier Sprechtag zur Unternehmensnachfolge.
Beim unserem Sprechtag erhalten Unternehmen eine ca. einstündige individuelle Beratung von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Die Experten haben sich ehrenamtlich zur Verfügung gestellt, um Unternehmen bei der Organisation der Nachfolge zu unterstützen. Ob es um den Wert des Unternehmens oder steuerliche Freibeträge, ob es um Erbschaftsfragen oder um Vertragsgestaltung geht, beim Nachfolgesprechtag werden Fragen konkret und auf den Einzelfall bezogen beantwortet.
Die vertraulichen Einzelgespräche setzen eine Terminvergabe voraus.

Nachfolge planen

Die zahlreichen Facetten des Unternehmensübergangs machen Beratung durch externe Experten unumgänglich. Die Einbindung von Spezialisten bei rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Fragestellungen ist unerlässlich. Empfehlenswert sind daher frühzeitige Gespräche mit Steuerberater, Rechtsanwalt und Hausbank.
Im Downloadbereich erhalten Sie verschiedene Checklisten und Broschüren, anhand derer Sie Ihre Nachfolgeplanung vornehmen können.
Die IHK Gießen-Friedberg bietet zum Thema Unternehmensnachfolge immer wieder spannende Veranstaltungen an. Mit dem Newsletter verpassen Sie keine Veranstaltung. Anmeldung hier.
Darüber hinaus bietet das Seminar Unternehmensnachfolge nachhaltig regeln eine gute Vorbereitung auf den anstehenden Führungswechsel.

Unternehmensübertragung
Im folgenden werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Übergabe beschrieben. Die unterschiedlichen Varianten und deren Konsequenzen sollten mit Vertrauenspersonen (z.B. Steuerberatung) und der Familie diskutiert werden.

Unternehmensübertragung

1. Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung?

Es ist naheliegend, bei der Übergabe des Unternehmens zunächst an ein Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, sind hierzu eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig.
In jedem Fall empfehlen wir unsere Stabwechselberatung in Anspruch zu nehmen.
Die folgenden Formen für eine Nachfolgeregelung können sowohl bei familieninternen als auch bei externen Lösungen angewendet werden:
  • Verkauf gegen Einmalzahlung
  • Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen wie z.B. Rente, Raten oder dauernde Lasten
  • Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schrittweise Übertragung auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
Tipp: Sie sollten Ihrem Nachfolger schon bald nach Eintritt in das Familienunternehmen eigene Verantwortungsbereiche übertragen und diese stetig erweitern! Schenken Sie Ihrem Nachfolger Vertrauen! Nur dann wird er auch das Vertrauen der Mitarbeiter und Geschäftspartner gewinnen!

2. Verkauf

Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen erfordern Zeit. Defizite bei den Vorbereitungen schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis.
Im folgenden werden einige Formen des Verkaufs dargestellt.
Verkauf gegen Einmalzahlung
Das Unternehmen wird gegen eine einmalige Zahlung an einen Nachfolger verkauft. Bei dieser Variante ist der Verkäufer nicht von dem unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig, der Käufer hat ab sofort freie Verfügungsgewalt.
Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen
Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag. Vielmehr wird der Kaufpreis auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum entrichtet. Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er gegebenenfalls nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. Nachteilig dabei ist, dass der Verkäufer vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig ist. Wiederkehrende Leistungen lassen sich aber z.B. auch mit einer Hypothek absichern.
  • Beim Verkauf eines Betriebes gegen eine Rente wird zwischen der betrieblichen Veräußerungsrente und der betrieblichen Versorgungsrente unterschieden. Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn die Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragende Unternehmen darstellt. Dient die Rente hingegen in erster Linie dazu, den Lebensunterhalt des ausscheidenden Unternehmers zu sichern, spricht man von einer betrieblichen Versorgungsrente. Beide Formen können als Leibrente (Laufzeit hängt vom Leben einer oder mehrerer Personen ab) oder Zeitrente (feste Laufzeit) gestaltet werden.
  • Bei einer Ratenzahlung handelt es sich um eine Aufteilung des Kaufpreises, die dem Nachfolger die Finanzierung erleichtert. Die Zahlungen erstrecken sich über einen im voraus eindeutig festgelegten Zeitraum.
  • Eine dauernde Last besteht aus wiederkehrenden Aufwendungen über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren. Dauernde Lasten unterscheiden sich von Renten insbesondere dadurch, dass sie keine gleichmäßigen oder gleichbleibenden Leistungen voraussetzen. Sie können sich z.B. an der Umsatzhöhe des Unternehmens oder an den Lebenshaltungskosten des Verkäufers orientieren.
  • Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens an Familienmitglieder oder familienexterne Personen kann auch durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt und somit zum Mitgesellschafter.

3. Verpachtung

In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden.

4. Vermietung

Bei einer Vermietung werden den Nachfolgenden in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft diese Person in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen.

5. Management-Buy-Out (MBO)

Wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie gefunden wird, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen an das eigene Management zu veräußern. Vorteil: Der neue Eigentümer kennt sich bestens im Unternehmen aus. Dies kann die Verkaufsverhandlungen erleichtern und auch das Risiko späterer Inanspruchnahme (z.B. wegen Mängelgewährleistung oder Täuschung) deutlich reduzieren. Nachteil: Durch "Betriebsblindheit" sind weniger Innovationen im Unternehmen zu erwarten.

6. Management-Buy-In (MBI)

Wenn ein Unternehmen von externen Managern übernommen wird, spricht man von einem Management-Buy-In. Vorteil: Mit dem neuen Eigentümer kommen neue Impulse in das Unternehmen. Nachteil: Die Einarbeitungszeit ist länger. Möglich ist auch eine Mischform aus Management-Buy-Out und -Buy-In. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die internen Manager allein nicht genügend Kapital aufbringen können.

7. Stiftung

Besteht der Wunsch, das Unternehmen unabhängig von den Nachkommen zu erhalten, eignet sich dafür die Gründung einer Stiftung. Das Besondere an einer Stiftung ist, dass sie keinen Eigentümer oder Gesellschafter benötigt. Die Stiftung gehört sich sozusagen selbst. Ihre rechtliche Selbständigkeit ist in den §§ 80 - 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Charakteristisch dabei ist die juristische Trennung des Stiftungsvermögens vom Stifter und dessen Nachkommen. Die Erben sind von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen, also praktisch "enterbt". Das Unternehmen zerfällt nicht in einzelne Erbteile, sondern bleibt durch die Stiftung erhalten. Die Stiftung ist eine vielfältig ausgestaltbare Rechtsform. Das Gesetz schreibt nur sehr wenig Zwingendes vor.
Eine Form der Stiftung ist die sogenannte Doppelstiftung, eine Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung. Bei der Doppelstiftung behalten Sie das Sagen, können aber Ihre Erbschaft- und Vermögensteuer minimieren.

8. Gründung einer Mitarbeiter-Genossenschaft

Dort, wo sich Mitarbeiter entschließen gemeinsam den Betrieb zu übernehmen, kann die Gründung einer Genossenschaft eine gute Alternative zur Gründung einer GmbH sein. Die Vorteile liegen in der gemeinsamen Verantwortungsstruktur und Kapitalverteilung für die einzelnen Mitarbeiter. Voraussetzung ist allerdings, dass ein guter Zusammenhalt in der Belegschaft gibt und genügend Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

9. Gang an die Börse (Going Public)

Bei der Regelung der Nachfolge und zur Erleichterung der Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann es sinnvoll sein, die Einheit von Kapitaleigner und Geschäftsführung aufzulösen. Eine Möglichkeit hierzu ist, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Börseneinführung eines Unternehmens ist jedoch an Mindestvoraussetzungen geknüpft.
Stand: 18.09.2025