Gaststätten-Sonderprogramm

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm stehen für die Gaststätten im ländlichen Raum insgesamt 10 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. In diesem Jahr gibt es für die Betriebe gleich zwei Mal die Möglichkeit 45 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen zu erhalten. Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.
Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung moderner Küchengeräte. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: WIBank
Stand: 27.06.2024