Beteiligungen
Im Unterschied zum Nachrangdarlehen ist bei einer stillen Beteiligung eine Gewinnbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Verlustbeteiligung auf den Betrag der Einlage begrenzt ist und ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung für eine stille Beteiligung ist, dass neben einer fixen Nominalverzinsung eine gewinnabhängige Vergütungskomponente vertraglich festgelegt wird. Wie beim Nachrangdarlehen erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert am Ende der Laufzeit. Aufgrund des Rangrücktritts wird eine stille Beteiligung zum wirtschaftlichen Eigenkapital gerechnet und verbessert somit die Eigenkapitalquote und damit die Bonität des Unternehmens. Sicherheiten müssen daher für eine stille Beteiligung nicht hinterlegt werden.
KfW ERP-Beteiligungskapital
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Millionen Euro
- das Programm dient der Refinanzierung von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland, d. h. das beantragende Unternehmen muss bereits einen privaten Beteiligungskapitalgeber haben
- Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Beteiligungssumme
- Laufzeit in der Regel 10 Jahre
KfW ERP-Startfonds
- leichter Zugang zu Beteiligungskapital
- bis zu 5 Mio. Euro für Technologieunternehmen, die höchstens 10 Jahre am Markt aktiv sind
- langfristige Eigenkapital-Beteiligung
- keine Sicherheiten notwendig
- individuelle Konditionen nach Ihren Möglichkeiten
Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BM H)
Die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BM H) stellt über ihre verschiedenen Fonds und über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) stille Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BM H.
Stand: 04.10.2023