FAQ Beratungsförderung
- Jungunternehmen: Wer wird gefördert?
- Jungunternehmen: Was wird gefördert?
- Jungunternehmen: Wie hoch ist der Zuschuss?
- Jungunternehmen: Wie ist der Ablauf? Wie sind die Fristen?
- Bestandsunternehmen: Wer wird gefördert?
- Bestandsunternehmen: Was wird gefördert?
- Bestandsunternehmen: Wie hoch ist der Zuschuss?
- Bestandsunternehmen: Wie ist der Ablauf? Wie sind die Fristen?
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Wer wird gefördert?
Jungunternehmen
Jungunternehmen: Wer wird gefördert?
- Sie müssen rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe tätig sein.
- Ihre Firma muss Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie dürfen nicht mehr als 250 Personen beschäftigen
- Ihr Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreiten
(Haben Sie noch keinen Jahresabschluss erstellt, so können Sie die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.)
Die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme darf zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden.
Nähere Informationen enthält das Benutzerhandbuch "Die neue KMU-Definition" der EU-Kommission aus dem Jahr 2006, abrufbar auf der Website des BAFA).
Nähere Informationen enthält das Benutzerhandbuch "Die neue KMU-Definition" der EU-Kommission aus dem Jahr 2006, abrufbar auf der Website des BAFA).
Sie dürfen maximal zwei Jahre am Markt tätig sein.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Bei Übernahme eines Unternehmens gilt der Tag der Übernahme und bei einer Beteiligung der Tag der tätigen Beteiligung als Gründungsdatum. Im Rahmen einer Unternehmensbeteiligung muss eine Führungsposition eingenommen werden.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Bei Übernahme eines Unternehmens gilt der Tag der Übernahme und bei einer Beteiligung der Tag der tätigen Beteiligung als Gründungsdatum. Im Rahmen einer Unternehmensbeteiligung muss eine Führungsposition eingenommen werden.
Jungunternehmen: Was wird gefördert?
Ihr junges Unternehmen kann zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Unterstützung erhalten:
allgemeine Beratungen zu
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
spezielle Beratungen für Unternehmen,
- die von Unternehmerinnen geführt werden,
- die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
- die von Unternehmern / Unternehmerinnen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Voraussetzung, um die Förderung zu erhalten, ist ein kostenloses Informationsgespräch, das vorab bei einem Regionalpartner zu führen ist – etwa bei Ihrer Industrie- und Handelskammer vor Ort.
Jungunternehmen: Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Standort des Unternehmens. Liegt es
- in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg), in Berlin oder in der Region Leipzig, so beträgt der maximale Zuschuss 2.000 Euro (Fördersatz 50 Prozent),
- in der Region Lüneburg, so beträgt der maximale Zuschuss 2.400 Euro (Fördersatz 60 Prozent),
- in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), so beträgt der maximale Zuschuss 3.200 Euro (Fördersatz 80 Prozent).
Maximal förderfähig sind bundesweit 4.000 Euro an Beratungskosten.
Sie können bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage mehrere Anträge auf Förderung stellen. Das gilt für alle Beratungen, deren vollständige Verwendungsnachweise bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
Jungunternehmen: Wie ist der Ablauf? Wie sind die Fristen?
1. Sie führen ein Gespräch mit einem Regionalpartner, etwa mit einer Industrie- und Handelskammer (siehe auch Regionalpartnerliste rechts oben). Hier erläutert man Ihnen die Fördervoraussetzungen. Zudem können Sie mit Ihrem Ansprechpartner erörtern, welche Beratungsthemen sinnvoll wären.
2. Spätestens drei Monate später stellen Sie online Ihren Antrag über die Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
3. Ihre Leitstelle, etwa die DIHK Service GmbH, prüft Ihren Antrag vor und informiert Sie über das Ergebnis. Sie leitet die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
4. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens Ihrer Leitstelle dürfen Sie mit der förderfähigen Beratung beginnen. Es ist ratsam, dann auch einen entsprechenden Beratungsvertrag abzuschließen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
5. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle den Verwendungsnachweis online über die Antragsplattform des BAFA einreichen.
Dazu gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und von Ihnen und vom Berater / von der Beraterin unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
- das Bestätigungsschreiben Ihres regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs
- ein Beratungsbericht des Beraters / der Beraterin
- die Rechnung des Beratungsunternehmens
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars beziehungsweise des Eigenanteils
Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.
Sie müssen mindestens die Zahlung Ihres Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen gesamten Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
6. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Sie müssen mindestens die Zahlung Ihres Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen gesamten Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
6. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Bestandsunternehmen
Bestandsunternehmen: Wer wird gefördert?
- Sie müssen rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe tätig sein.
- Ihre Firma muss Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie dürfen nicht mehr als 250 Personen beschäftigen, und
- Ihr Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreiten.
(Haben Sie noch keinen Jahresabschluss erstellt, so können Sie die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.)
Die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme darf zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden.
Nähere Informationen enthält das Benutzerhandbuch "Die neue KMU-Definition" der EU-Kommission aus dem Jahr 2006, abrufbar auf der Website des BAFA).
Nähere Informationen enthält das Benutzerhandbuch "Die neue KMU-Definition" der EU-Kommission aus dem Jahr 2006, abrufbar auf der Website des BAFA).
Sie müssen mindestens zwei Jahre lang am Markt tätig sein.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Bei Übernahme eines Unternehmens gilt der Tag der Übernahme und bei einer Beteiligung der Tag der tätigen Beteiligung als Gründungsdatum. Im Rahmen einer Unternehmensbeteiligung muss eine Führungsposition eingenommen werden.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Bei Übernahme eines Unternehmens gilt der Tag der Übernahme und bei einer Beteiligung der Tag der tätigen Beteiligung als Gründungsdatum. Im Rahmen einer Unternehmensbeteiligung muss eine Führungsposition eingenommen werden.
Bestandsunternehmen: Was wird gefördert?
Ihr Unternehmen kann zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Unterstützung erhalten:
allgemeine Beratungen zu
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
spezielle Beratungen für Unternehmen,
- die von Unternehmerinnen geführt werden,
- die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
- die von Unternehmern / Unternehmerinnen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Vorab ist ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Regionalpartner zu führen – etwa bei Ihrer Industrie- und Handelskammer vor Ort.
Bestandsunternehmen: Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Standort des Unternehmens. Liegt es
- in den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg), in Berlin oder in der Region Leipzig, so beträgt der maximale Zuschuss 1.500 Euro (Fördersatz 50 Prozent),
- in der Region Lüneburg, so beträgt der maximale Zuschuss 1.800 Euro (Fördersatz 60 Prozent).
- in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), so beträgt der maximale Zuschuss 2.400 Euro (Fördersatz 80 Prozent),
Maximal förderfähig sind bundesweit 3.000 Euro an Beratungskosten.
Sie können bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage mehrere Anträge auf Förderung stellen. Das gilt für alle Beratungen, deren vollständige Verwendungsnachweise bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
Bestandsunternehmen: Wie ist der Ablauf? Wie sind die Fristen?
1. Sie können ein kostenloses Gespräch mit einem Regionalpartner, etwa mit einer Industrie- und Handelskammer (siehe auch Regionalpartnerliste rechts oben) führen. Das ist aber nicht verpflichtend. Hier erläutert man Ihnen die Fördervoraussetzungen. Zudem können Sie mit Ihrem Ansprechpartner erörtern, welche Beratungsthemen sinnvoll wären.
2. Spätestens drei Monate später stellen Sie online Ihren Antrag über die Antragsplattform des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
3. Ihre Leitstelle, etwa die DIHK Service GmbH, prüft Ihren Antrag vor und informiert Sie über das Ergebnis. Sie leitet die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
2. Spätestens drei Monate später stellen Sie online Ihren Antrag über die Antragsplattform des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
3. Ihre Leitstelle, etwa die DIHK Service GmbH, prüft Ihren Antrag vor und informiert Sie über das Ergebnis. Sie leitet die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
4. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens Ihrer Leitstelle dürfen Sie mit der förderfähigen Beratung beginnen. Es ist ratsam, dann auch einen entsprechenden Beratungsvertrag abzuschließen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
5. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle den Verwendungsnachweis online über die Antragsplattform des BAFA einreichen.
5. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle den Verwendungsnachweis online über die Antragsplattform des BAFA einreichen.
Dazu gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und von Ihnen und vom Berater / von der Beraterin unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
- ein Beratungsbericht des Beraters / der Beraterin
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars beziehungsweise des Eigenanteils.
Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.
Sie müssen mindestens die Zahlung Ihres Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen gesamten Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
6. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Sie müssen mindestens die Zahlung Ihres Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen gesamten Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
6. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen in Schwierigkeiten: Wer wird gefördert?
Ihr Betrieb muss ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition sein.
Dies setzt voraus, dass
- Ihnen als GmbH mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist.
Das bedeutet, dass sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
- Ihnen als Personengesellschaft mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist.
Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Kennziffern und der Berechnungsmethode finden Sie im BAFA-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten" rechts im Downloadbereich. Setzen Sie sich hierüber gegebenenfalls mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin in Verbindung.
Stand: 11.06.2025