Gewerbeanmeldung

Der erste offizielle Gründungsschritt ist die Gewerbeanmeldung. Sie erfolgt über die örtliche Gemeindeverwaltung. Die IHK Gießen-Friedberg informiert zu diesem Thema unter der Rubrik Recht und Steuern: Handels- und Gewerberecht.
Alle behördlichen Anmeldungen können, neben der persönlichen Vorsprache bei der zuständigen Behörde, auch über einen Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Die inhaltliche Beratung vor der Gewerbeanmeldung erfolgt weiterhin über die IHK Gießen-Friedberg. Im Rahmen des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (EAH) fungiert die IHK als zuständige Stelle für viele weitere Bereiche im Rahmen der Gründung.
EAH-Webseite: Informationen rund um den neuen Service finden Sie unter der Internetadresse www.ea.hessen. Weitere Informationen nach Leistungskategorien der hessischen Behörden stehen unter http://hessenfinder.hessen.de zur Verfügung.
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
0641 303-3366
ea@rpgi.hessen.de
Regierungspräsidium Kassel
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel
0561 106-3366
ea@rpks.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
06151 12-3366
ea@rpda.hessen.de

Ab dem 01.Januar 2021 müssen Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes gem. § 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO weitergehende Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse auf digitalem Weg per ELSTER-Verfahren erteilen.

Stand: 28.04.2026