Cookie-Hinweis

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Nr. 5131534

ANTRAG auf Befreiung von der AEVO-Prüfung gem. §6 (3) AEVO

Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann von der zuständigen Stelle auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 4 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung über die Befreiung vom Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Eignung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt zurzeit 100,00 Euro. Der Gebührenbescheid geht Ihnen separat zu.
Hiermit beantrage ich die gebührenpflichtige Befreiung von der IHK-Prüfung gem. § 6 (3) AEVO.