Prüfungsordnung Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 30.11.2020 gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses für Berufsbildung vom 14. April 2020 (BAnz AT 27.05.2020 S1) erlässt die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen:
Stand: 08.08.2022