Zusatzqualifikationen

Die Ausbildung kann durch Zusatzqualifikationen angereichert werden und damit die Kompetenzen der Auszubildenden erweitern. Zusatzqualifikationen sind alle zusätzlich vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über die Mindestanforderungen des Ausbildungsrahmenplans hinausgehen. Für den Auszubildenden und den ausbildenden Betrieb ergeben sich wesentliche Vorteile:
  • Leistungsstarke Auszubildende können zielorientiert gefordert werden.
  • Ausbildungsbetriebe können zusätzliche Ausbildungsanreize bieten, die ihnen auf dem Bewerbermarkt Vorteile verschaffen können.
  • Auszubildende können Zeit sparen, wenn sie Fortbildungsinhalte bereits während der Ausbildung erwerben.
  • Auszubildende verschaffen sich einen Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Übernahmeentscheidung.
  • Auszubildende und Ausbildende können frühzeitig ergänzende Spezialisierungen planen und umsetzen.
Die Zusatzqualifikationen können sich auf vielfältige Themenfelder beziehen, z. B.:
  • Kaufmännische Kenntnisse für gewerblich-technische Ausbildungsberufe
  • Technische Kenntnisse für kaufmännische Ausbildungsberufe
  • Erweiterte IT-Kenntnisse für verschiedene Ausbildungsberufe
  • Internationale Qualifikationen
Umfangreiche Informationen und Praxisbeispiele finden Sie hier: Ausbildungplus
In einigen Ausbildungsordnungen sind Zusatzqualifikationen bereits als geregelter Bestandteil integriert (kodifizierte Zusatzqualifikationen), z. B.:
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Musikfachhändler/-in
  • Buchhändler/-in
Diese Zusatzqualifikationen werden von der IHK Gießen-Friedberg gesondert geprüft und bescheinigt.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.

Stand: 13.01.2023