Zulassung zur Abschlussprüfung

Die IHK Gießen-Friedberg führt in den anerkannten Ausbildungsberufen regelmäßig an den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen Abschlussprüfungen durch. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses für den Auszubildenden gebührenfrei. Der Ausbildende muss den Auszubildenden zu den Abschlussprüfungen anmelden und freistellen. Zusätzlich besteht ein Freistellungsanspruch auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Zur Abschlussprüfung wird gemäß § 43 BBiG zugelassen, wer
  • die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen bzw. am ersten Teil der Abschlussprüfung (bei Abschlussprüfungen mit zeitlich auseinander fallenden Teilen) teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK Gießen-Friedberg bzw. der Prüfungsausschuss.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Kontakt finden.
Stand: 13.01.2023