Wahlqualifikationen
Um den steigenden Anforderungen der Wirtschaft gerecht zu werden, wurden in vielen novellierten und neu geschaffenen Ausbildungsordnungen Wahlqualifikationen integriert. Die Ausbildungsbetriebe haben damit die Möglichkeit, dass sie die Ausbildungsinhalte flexibel an ihre betrieblichen Anforderungen anpassen können und gleichzeitig eine einheitliche Qualifikation der Auszubildenden sicherstellen. Vielen Ausbildungsunternehmen ist es damit auch einfacher möglich, eine Ausbildung ohne aufwendige zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens zu realisieren. Die grundlegenden Kernqualifikationen bleiben bei der Ausbildung erhalten, die Wahlqualifikationen vertiefen die Ausbildungsinhalte in spezifisch festgelegten Gebieten. Die Wahlqualifikationen werden im Ausbildungsvertrag vereinbart, können aber gegebenenfalls später angepasst werden.
In folgenden Ausbildungsberufen sind z. B. Wahlqualifikationen vorgesehen:
- Kaufmann/-frau für Büromanagement (Wahlqualifikationen sind z. B. Auftragssteuerung und Koordination, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen, u. a.)
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel (Wahlqualifikationen sind z. B. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft, Warenwirtschaftliche Analyse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, u. a.)
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 13.01.2023