Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Für Auszubildende besteht die Möglichkeit, vor dem regulären Prüfungstermin am Ende seiner Ausbildungszeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen, d. h. überdurchschnittlich sind. Vor der vorzeitigen Zulassung sind der Ausbildende und die Berufsschule zu hören.
Die Voraussetzungen für einen vorzeitige Teilnehme an der Abschlussprüfung sind dann gegeben, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
  • Die betrieblichen Leistungen sind im Durchschnitt mit der Note „gut“ oder „sehr gut“ zu bewerten.
  • Die Leistungen in der Berufsschule in den für die Abschlussprüfung wesentlichen Schulfächern sind im Durchschnitt mindestens mit der Note „gut“ (mindestens 2,49) zu bewerten.
  • Die vorgeschriebenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten müssen bis zum angestrebten Prüfungstermin vermittelt werden können.
Die IHK Gießen-Friedberg entscheidet anhand der schulischen und betrieblichen Beurteilung über die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Prüfungssachbearbeiter wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden. 

Stand: 15.04.2024