Umschulung

Die Umschulung dient gemäß Berufsbildungsgesetz der Befähigung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit, z. B. durch das Erlernen eines neuen Ausbildungsberufes, falls die Tätigkeit in einem zuvor erlernten und ausgeübten Ausbildungsberuf nicht mehr möglich ist. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im allgemeinen Arbeitsrecht sowie im Berufsbildungsgesetz.
Die Umschulung wird z. B. von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft und/oder Bildungsträgern durchgeführt. Das zuständige Ministerium kann Umschulungsordnungen erlassen, die zuständige Stelle Prüfungsregelungen für die Umschulungsprüfungen. Wird eine Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf absolviert, so sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenbildung zugrunde zu legen. Eine berufliche Umschulung ist zu Beginn der Maßnahme der IHK Gießen-Friedberg anzuzeigen.
Die Dauer der Umschulung wird in der Regel kürzer sein, als die in der Ausbildungsordnung des jeweiligen anerkannten Ausbildungsberufs angegebene Ausbildungsdauer. Eine Probezeit ist nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch empfiehlt sich diese entsprechend eines Berufsausbildungsverhältnisses zu vereinbaren. Zur Sicherstellung der gegenseitigen Rechte und Pflichten sollte ein Umschulungsvertrag abgeschlossen werden, der die wesentlichen Vereinbarungen dokumentiert, z. B. Höhe der Vergütung und Beendigungsmöglichkeiten. Der Umschulungsvertrag sollte zusätzlich eine sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung festlegen.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 13.01.2023