Rahmenplan

Als Grundlage für die Berufsausbildung erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach dem § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG), bzw. § 25 Handwerksordnung (HwO) die Ausbildungsordnungen. Diese gelten bundesweit für den jeweiligen Ausbildungsberuf.
Die Ausbildungsordnung enthält den Ausbildungsrahmenplan. Dieser ist eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung für die Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Im Ausbildungsrahmenplan sind alle Inhalte des Berufsbildes systematisch geordnet. In Form von Richtlernzielen und Groblernzielen werden die zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Berufes beschrieben. Der Rahmenplan bildet mit seinen Lernzielen die Grundlage für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes. Der Ausbildende muss den betrieblichen Ausbildungsplan selbstständig davon ableiten und erstellen.
Die sachliche und zeitliche Gliederung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Ausbildungsunterlagen zum runterladen
Ausbildungsrahmenpläne, Ausbildungsverordnungen, sachliche und zeitliche Gliederungen
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 13.01.2023