Prüfungsausschuss

Zur Abnahme der Prüfungen richtet die IHK Gießen-Friedberg Prüfungsausschüsse ein. Die Prüfungsausschüsse bestehen aus mindestens drei Mitgliedern, die von der IHK Gießen-Friedberg berufen werden. Sie setzen sich zusammen aus Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der berufsbildenden Schulen. Die Mitglieder müssen in dem entsprechenden Prüfungsgebiet sachkundig sein (z. B. selbst den Ausbildungsberuf erlernt und eine angemessene Zeit berufliche Erfahrung in dem Prüfungsbereich gesammelt haben) und menschlich zur Mitwirkung im Prüfungsausschuss geeignet, d. h. sie
  • gehen mit Prüfungsteilnehmern und Prüferkollegen respektvoll um,
  • halten ihre Kompetenzen in dem Prüfungsbereich auf dem aktuellen Stand,
  • halten die notwendigen Methoden in der jeweiligen Prüfung ein,
  • halten die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Prüfung ein,
  • agieren partnerschaftlich mit der IHK Gießen-Friedberg und ihren Mitarbeitern und
  • halten die rechtlichen Datenschutzregeln ein.
Die Prüfungsausschussmitglieder werden für fünf Jahre berufen. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Prüfungsausschussmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von der IHK Gießen-Friedberg.
Falls Sie in Prüfungsausschüssen der IHK Gießen-Friedberg mitwirken möchten, dann bewerben Sie sich bitte bei unseren Prüfungssachbearbeitern, die Sie unter Ansprechpartner finden. 
Wir freuen uns auf Sie!
Stand: 13.04.2017