Gleichstellung

Feststellen der Gleichwertigkeit von Prüfungsabschlüssen
Wer im Ausland berufliche Abschlüsse erworben hat und danach in der Bundesrepublik Deutschland als Heimatvertriebener anerkannt worden ist oder nach dem 31.12.1992 als Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, kann die von ihm erworbenen Abschlüsse daraufhin überprüfen lassen, ob sie als gleichwertig mit Prüfungsabschlüssen in Deutschland angesehen werden können. Soweit es sich dabei um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein könnten, ist hierfür die IHK zuständig, in deren Bezirk der Antragssteller seinen Wohnsitz hat.
Für Abschlüsse, die an einer ausländischen Hochschule bzw. Universität erworben worden sind, ist dagegen die IHK nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das
Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23 – 25
65185 Wiesbaden
Tel.: (0611) 32-0
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit benötigt die IHK einen Ausweis, eine Bescheinigung, welche die Vertriebenen-, Flüchtlings- oder Aussiedlereigenschaft feststellt, einen Lebenslauf und Dokumente, aus denen sich der im Ausland erworbene Berufsabschluss ergibt.
Stand: 04.01.2021