Fachpraktikerin/Fachpraktiker

Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Die Ausbildungen für Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker richten sich an Menschen mit Behinderung, denen die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund der Art und der Schwere der Behinderung auch unter der Anwendung eines Nachteilsausgleichs nicht möglich ist. Die Gründe dafür dürfen ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen sein. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit und ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachpraktikerin und zum Fachpraktiker.
Nach §66 des Berufsbildungsgesetzes gibt es für Menschen, die wegen ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, besondere Ausbildungsregelungen.
Bei der IHK Gießen-Friedberg sind derzeit folgenden Ausbildungsregelungen zu nennen:
  • Fachpraktiker für Bürokommunikation/ Fachpraktikerin für Bürokommunikation
  • Fachpraktiker in der Floristik/ Fachpraktikerin in der Floristik
  • Fachpraktiker Küche(Beikoch)/ Fachpraktikerin Küche(Beiköchin)
  • Fachpraktiker im Verkauf/ Fachpraktikerin im Verkauf
  • Metallbearbeiter/ Metallbearbeiterin
  • Fachpraktiker IT-Systemelektronik/ Fachpraktikerin IT-Systemelektronik
  • Fachpraktiker IT Systemintegration / Fachpraktikerin IT Systemintegration
  • Fachpraktiker Hauswirtschaft/ Fachpraktikerin Hauswirtschaft
  • Fachpraktiker Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen / Fachpraktikerin Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen
Bei der Ausbildung zur Fachpraktikerin und zum Fachpraktiker handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, welche eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe, erfordern jedoch einen geringeren Umfang an theoretischen Kenntnissen. Daher wird diese Ausbildung auch oft als „theoriereduzierte Ausbildung“ bezeichnet. Das Ablegen der Abschlussprüfung erfolgt vor der jeweils zuständigen Kammer. Die Ausbildung dauert meist 2 bis 3 Jahre.

Besondere Anforderungen an die ausbildenden Unternehmen

Ausbildende haben neben dem Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung für die Ausbildungen der Fachpraktikerinnen/Fachpraktiker eine behindertenspezifische Eignung vorzuweisen. Die sogenannte rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder, kurz „ReZA“. In manchen Fällen kann die ReZA durch eine Kooperation mit Bildungsträgern oder dem Integrationsfachdienst abgedeckt werden.

Stand: 15.07.2025