Beratung

Betriebe und Auszubildende beraten, wie die Ausbildungsvorgaben bestmöglich umzusetzen sind
Das heißt:
  • Ausbilder berufs- und arbeitspädagogisch qualifizieren.
  • Ausbilder mit zweckmäßigen Umsetzungshilfen für ihre Arbeit unterstützen.
  • Konflikte zwischen Ausbildungsvertragspartnern lösen helfen.
  • Ausbildungsplätze bei notleidend gewordenen Ausbildungsverhältnissen beschaffen.
Maßnahmen der IHK:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung der Ausbilder;
  • Bereitstellung von Ausbildungsplänen;
  • Bereitstellung von Stoffkatalogen, die detailliert aufführen, was im Zusammenhang mit einzelnen Lernzielen Gegenstand der Prüfung sein kann;
  • Informationen über neue und veränderte Ausbildungsgänge;
  • Informationen über rechtlich-organisatorische Fragen;
  • Einzelberatung durch Ausbildungsberater auf Anforderung;
  • Beschaffung von Ersatzausbildungsplätzen z. B. bei Konkursfällen;
  • Schlichtung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen durch Ausbildungsberater oder Schlichtungsausschuss.
Stand: 10.08.2023