Berufsbildungsausschuss (BBA)

Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Seine Aufgabe ist das Hinwirken auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung.
Das Gesetz unterscheidet in eine Anhörungspflicht und eine Unterrichtungspflicht.
Eine Anhörung des Berufsbildungsausschusses ist in folgenden Fällen vorgesehen:
  • Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über
    • die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten
    • das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen
    • die Verkürzung der Ausbildungsdauer
    • die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
    • die Durchführung der Prüfungen
    • zur Durchführung überbetrieblicher – und außerbetrieblicher Ausbildungen
  • Erlass von Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung sowie Umsetzung der vom Landesausschuss für Berufsbildung empfohlenen Maßnahmen
  • Wesentliche inhaltliche Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters
Eine Unterrichtung des Berufsbildungsausschusses ist beispielsweise in folgenden Fällen vorgesehen:
  • Anzahl und Art der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse
  • Anzahl und Art der Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung sowie beruflichen Umschulung
  • Bau eigener überbetrieblicher Ausbildungsstätten
  • Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus den Berufsausbildungsverhältnissen
  • Zahl und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen
Zusammensetzung
Der Berufsbildungsausschuss wird von der IHK Gießen-Friedberg als zuständige Stelle jeweils für die Dauer von vier Jahren errichtet. Er setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen:
  • Sechs Beauftragte der Arbeitgeber
  • Sechs Beauftragte der Arbeitnehmer
  • Sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen (hier mit beratender Stimme)
Stand: 15.04.2024