Freistellung

Freistellung vor und nach der Berufsschule

Die Regelungen für die Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichtes auf die Arbeitszeit werden für Jugendliche und Erwachsene vereinheitlicht. Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden.
Erwachsene und Jugendliche sind dabei an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, unter Anrechnung der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit, freizustellen.
Die bisher berücksichtigten Wegzeiten müssen damit nicht mehr angerechnet werden. Eine Fortsetzung der bisherigen Anrechnungspraxis ist jedoch möglich.
Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als fünf Unterrichtsstunden, ist der Auszubildende verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren – an welchem der beiden Tage bestimmt der Ausbildungsbetrieb.
In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) muss der Auszubildende, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit, freigestellt werden.

Freistellung vor der Abschlussprüfung

Ab 2020 haben alle Auszubildenden Anspruch auf Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Der Auszubildende muss also an dem Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, von der betrieblichen Ausbildung freigestellt werden. Sollte der Auszubildende an diesem Tag Berufsschule haben, ist mit der Berufsschule abzuklären, ob der Unterricht besucht werden muss.

Wenn sich die Abschlussprüfung nach der Ausbildungsordnung in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile gliedert, können Auszubildende einen Anspruch auf insgesamt zwei freie Tage haben. Jeweils vor der schriftlichen Prüfung im ersten Teil der Abschlussprüfung und vor der schriftlichen Prüfung im zweiten Teil. Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Prüfungsteil eine eigenständige schriftliche Prüfung enthält.
Stand: 29.03.2023