Das neue Kaufrecht ab 2022: Was ändert sich für Unternehmen und Verbraucher?
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Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/771 wird das deutsche Kaufrecht mit Wirkung zum 1. Januar 2022 reformieren. Kern der Reform ist eine Erweiterung des in § 434 BGB geregelten Sachmangelbegriffs. Kommt es nach derzeitiger Rechtslage maßgeblich auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache an, stehen zukünftig objektive, gesetzlich festgelegte Kriterien im Vordergrund. Damit verschärft sich im Rechtsverkehr mit Verbrauchern auch die Haftung des Verkäufers für vom Käufer erkannte oder fahrlässig nicht erkannte Mängel. Auch die Rechte von Verbrauchern auf Nacherfüllung werden erweitert. Bei dem Verkauf von Sachen, welche digitale Inhalte oder Dienstleistungen enthalten, die ihre Funktionen ohne die digitale Komponente nicht erfüllen können, haftet der Verkäufer zukünftig auch dafür, dass während eines vereinbarten Zeitraumes von mindestens 2 Jahren die Aktualisierungspflicht gewahrt wird. Eine weitere Haftungsverschärfung für den Verkäufer ergibt sich aus der Verlängerung der in § 477 BGB geregelte gesetzlichen Vermutung, wonach ein später auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, von 6 Monaten auf ein Jahr. Ergänzende Regelungen werden für Kaufverträge über digitale Inhalte eingeführt.
Dieses Seminar gibt Unternehmern und Geschäftsführern einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Kaufrechts. Der Referent zeigt auch Möglichkeiten der Vertragsgestaltung in Kaufverträgen und AGB’s auf.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Zielgruppe
- Unternehmen
Veranstalter
Lonystraße 7
35390 Gießen